Wie man's richtig macht: USA Unternehmensgründung
Ein Gespräch mit Sebastian Sauerborn
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Amerika gilt als Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Daher wundert es nicht, dass auch viele deutsche Unternehmen dort ihre Chance sehen. Aktuell sind ungefähr 4500 deutsche Unternehmen in der USA ansässig, dazu gehören Siemens, Fresenius Medical care und T-Mobile. Das liegt daran, dass ein Firmensitz in den USA steuerlich attraktiv und mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden ist. Auch die Innovationsbereitschaft, das unternehmerfreundliche Umfeld, niedrige Energiepreise und der riesige Markt sprechen für den Standort USA.
Eine Firmengründung in den USA ist nicht nur für diejenigen interessant, die zukünftig in den USA leben wollen, sondern auch für Unternehmer, die eine Tochtergesellschaft in den USA gründen möchten, oder für diejenigen, die weltweit agieren wollen. Damit sie von den Vorteilen einer US-Gesellschaft profitieren können, ist die korrekte rechtliche und steuerliche Gestaltung bei der Gründung sehr wichtig.
Darüber sprechen wir in unserem aktuellen Podcast mit dem Steuerexperten Sebastian Sauerborn, der 10 Jahre in den USA gelebt hat. Schon seit 2008 berät er deutschsprachige Mandanten zu Themen wie US-Firmengründung, Umzug in die USA und Steuern.
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Ein kurzer Überblick über die US-Gesellschaftsformen
Die mit Abstand häufigste Rechtsform in den USA ist die sogenannte US LLC, das heißt Limited Liability Company. Die LLC kann wahlweise als Personen- oder Kapitalgesellschaft eingestuft werden. Die LLC kann in jedem Bundesstaat gegründet werden und braucht kein Stammkapital.
Da es diese Rechtsform in Europa in dieser Form nicht gibt, kann es im Rechtstypenvergleich bei den europäischen Finanzämtern auch zu einer Einstufung der LLC als Kapitalgesellschaft führen. Da diese oft zu steuerlichen Nachteilen führt, eignet sich die LLC in den meisten Fällen nicht für in Deutschland, Österreich oder Schweiz ansässige Unternehmer.
Eine andere weit verbreitete Rechtsform ist die sogenannte C-Corporation, eine Kapitalgesellschaft, die mit einer Aktiengesellschaft in Deutschland oder einer Limited in Großbritannien und Irland vergleichbar ist. Die C-Corporation kann in allen US-Bundesstaaten gegründet werden
Diese Gesellschaftsform braucht ein Stammkapital, welches beliebig gewählt werden kann und nicht eingezahlt werden muss. Die Gründung dauert maximal 2 Wochen und die Gebühren liegen bei 50 bis 500 US-Dollar.
Die dritte Gesellschaftsform ist die Limited Partnership, abgekürzt LP. In Funktion und Struktur gleicht die amerikanische LP einer GmbH & Co.KG, wie man sie in Deutschland kennt. Die LP besteht aus einem General Partner, dem Komplementär, der die Verantwortung für die Geschäfte trägt und mit seinem Vermögen haftet und den Kommanditisten. Diese haften jeweils nur mit ihrer Einlage. Gründungsdauer und -gebühren sind vergleichbar mit der C-Corporation. Für die LP ist kein Stammkapital gesetzlich vorgeschrieben.
Welche Gesellschaftsform letztendlich für Sie geeignet ist, richtet sich nach vielen verschiedenen Faktoren. Daher haben wir hier für Sie 3 verschiedene Situation mal etwas genauer analysiert.
3 Gründe für eine Firmengründung in den USA
Grund 1: Umzug in die USA
Wer als Unternehmer oder Freiberufler auf eigene Faust in die USA ziehen will, benötigt natürlich ein entsprechendes Visum.
Da gibt es mehrere Visatypen, die infrage kommen: ein E-1 Handelsvisum, ein E-2 Investorenvisum, eine EB-5 Green Card oder ein L-1 Visum.
Mit dem L-1 Visum können Führungskräfte für eine Niederlassung, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder Filiale eines multinationalen Unternehmens in den USA arbeiten.
in die USA da transferiert und entsendet.
Das E1-Visum ist für Geschäftsleute aus US-Abkommensstaaten (z.B. die DACH Länder), mit dem Sie in den USA leben und arbeiten können.
Das E-2 Investorenvisum richtet sich an diejenigen, die dem American Dream folgen und in den USA ein Unternehmen gründen wollen. Mit einem “erheblichen Kapitalbetrag”, können ausländische Investoren dieses Visum beantragen. Der Investitionsbetrag ist nicht festgelegt und ist anhängig von der Branche. Es geht schlussendlich darum, dass ausreichende Mittel für den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens da sind, damit es sich erfolgreich entwickeln kann. In vielen Fällen sind das ungefähr 500.000 US-Dollar. Damit diese Investitionen getätigt werden können, muss eine US-Gesellschaft gegründet werden. Hier kann man sich entscheiden, ob man eine LLC oder eine C-Corporation gründet.
Für den Visumsantrag muss der Investor dann nachweisen, dass er die Kontrolle über das US-Unternehmen besitzt, oder mindestens 50 Prozent besitzt.
Auf unserer Website uskanzlei.com erhalten Sie noch weiterführende Informationen zu den US-Visumkategorien informieren und welche Voraussetzungen, Sie dafür erfüllen müssen.
Grund 2: Gründung einer Tochtergesellschaft in den USA ohne Umzug
Wer in den US-Markt einsteigen will, überlegt vielleicht eine Tochtergesellschaft in Amerika zu gründen. Die wichtigste Frage, die Sie sich dabei zuerst stellen sollten: Brauche ich wirklich eine US-Gesellschaft? Denn man braucht nicht zwingend eine US-Gesellschaft, um den amerikanischen Markt zu bedienen. Europäische Unternehmen müssen natürlich einiges beachten, wie zum Beispiel Handelsschranken, Zölle und Sales Tax.
Allerdings kann es für den Geschäftsalltag durchaus Vorteile haben, eine amerikanische Tochtergesellschaft zu haben. Ein wichtiger Grund ist, dass amerikanische Kunden lieber bei einem Unternehmen bestellen, dass auch eine amerikanische Adresse und Telefonnummer hat.
Auch wenn sie ein amerikanisches Bankkonto haben wollen, ist es unumgänglich vorort eine Gesellschaft zu gründen.
Ein weiterer Aspekt ist, dass ein europäisches Unternehmen mit einer US-Tochtergesellschaft besser bewertet wird. Suchen Sie Investoren oder haben vor ihr Unternehmen in Zukunft zu verkaufen, kann sich der Wert ihres Unternehmens unter Umständen vervielfachen, wenn Sie schon erfolgreich im amerikanischen Markt tätig sind.
Welche Rechtsform eignet sich für das Gründen einer Tochtergesellschaft? Für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum ist in den meisten Fällen die Corporation am besten geeignet. Diese ist im Rechtstypen-Vergleich durch die lokalen Finanzämter einfach zuzuordnen, sodass mögliche Haftungsrisiken und Doppelbesteuerung auszuschließen sind. Wer lieber eine Personengesellschaft gründen will, für den kommt eine US-LP infrage.
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Grund 3: Vorteile einer US-Gesellschaft nutzen, ohne Umzug oder Unternehmensstandort USA
Für diejenigen, die nicht erwägen, ihren Wohnsitz in die USA zu verlegen oder einen neuen Unternehmensstandort zu gründen, gib es noch 3 besondere Möglichkeiten, von den Vorteilen einer US-Gesellschaft zu profitieren.
Dafür kommen zwei Arten von Unternehmen infrage, die Gebietsfremde in den USA gründen können: die Exempt LLC und C-Corporation.
Die Exempt LLC wird zu Recht auch als Nullsteuer LLC bezeichnet. Denn in den USA ist diese Gesellschaft steuerbefreit, wenn der Gesellschafter in der USA nichtansässig und nicht steuerpflichtig ist und die Betriebsstätte nicht in den USA ist. In diesem Fall spricht man von einer “Foreign Owned Disregarded Entity LLC” (kurz: “Exempt LLC”).
Trotzdem können Sie über die Exempt LLC Geschäfte in den USA machen oder auch Waren an US-Bürger verkaufen. Wichtig ist nur, dass Sie keine Betriebsstätte in den USA auslösen, indem Sie beispielsweise ein Lager betreiben oder einen freien Mitarbeiter vor Ort beschäftigen. Werde die Geschäfte über externe Dienstleister, wie Amazon getätigt, wird keine Betriebsstätte ausgelöst und unterliegen nicht der US-Steuerpflicht.
Für wen ist dies Nullsteuer, LLC ein sinnvolles Modell? Kurz gesagt: Für diejenigen, die in einem Land ihren Wohnsitz haben, indem man auf Auslandseinkünfte keine Steuern bezahlen muss. Dazu zählen alle Exempt Stati, wie zum Beispiel das Beckham Law in Spanien, der Non Dom Staus, oder auch der NHR Status in Portugal.
Da sich die korrekte Ausgestaltung der Nullsteuer LLC recht komplex gestalten kann, empfehlen wir auf jeden Fall eine Beratung, bevor Sie ihre US-Präsenz aufbauen.
Diejenigen, die für ihre Geschäftstätigkeit eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung benötigen, können als Alternative eine C-Corporation gründen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie in Dubai wohnen und bei Amazon Deutschland Waren verkaufen möchten. Damit Sie in Deutschland eine Umsatzsteuernummer bekommen können, müssen Sie zuerst die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, die Sie bei einer Exempt LLC nicht bekommen würden.
Über eine C-Corporation wäre das möglich. Das Gehalt, welches Sie sich über die Corporation auszahlen, wird als Betriebsausgabe gewertet und kann somit steuerfrei bezogen werden. Der Rest des Gewinns unterliegt dann der US-Steuer von 21 %.
Eine dritte Möglichkeit wäre der sogenannte Delaware Flip. Der Delaware Flip bedeutet die Einbringung eines Nicht-US-Unternehmens in eine Delaware-Holdingstruktur. Das Gründen einer Delaware-Holdinggesellschaft ist besonders für ausländische Unternehmen interessant, die sich am US-Markt listen lassen wollen oder Investoren suchen. Denn die Vereinigten Staaten sind nach wie vor der wichtigste Markt für Risikokapital und andere private Finanzierungsquellen und auch weltweit führende Aktienmärkte sitzen dort.
Der Delaware Flip kann ein vielversprechender Weg zu einer neuen Finanzierung und langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes sein, jedoch erfordert er auch eine äußerst sorgfältige Planung und bedeutet einen großen Zeitaufwand. Daher muss man bei diesem Unterfangen mit Rechts-, Buchhaltungs- und Steuerberatern zusammenarbeiten. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Standortwahl: Welcher US-Bundesstaat ist der beste?
Haben Sie die Gründung einer US-Gesellschaft schon konkret ins Auge gefasst? Dann ist oft die nächste Frage, wo soll die Niederlassung oder das Unternehmen ansässig sein? Die Auswahl ist groß, denn in der USA hat man die Wahl zwischen 52 Bundesstaaten.
Recherchiert man etwas zu den besten Unternehmensstandorten, dann wird man sehr schnell auf den US-Bundesstaat Delaware stoßen. Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass dieser Staat eine Steueroase. Das ist allerdings nicht richtig. Tatsächlich müssen Sie in Delaware sogar eine vergleichsweise hohe Körperschaftsteuer entrichten.
Dennoch ist Delaware für Großunternehmen interessant. Denn Unternehmen wie Apple oder Coca-Cola können ihre Lizenz-Gewinne deutlich günstiger zu einem Steuersatz von 3 bis 4 % versteuern.
Trotzdem haben auch viele deutsche Unternehmen ihren Sitz in Delaware. Denn sie finden hier eine hohe Anonymität und Rechtssicherheit. Das liegt daran, dass Delaware als ältester Bundesstaat auf eine lange Geschichte von Präzedenzfällen zurückgreifen kann, was in Falle von Rechtsstreitigkeiten von Vorteil sein kann.
Es gibt allerdings noch andere Bundesstaaten, die weitaus interessanter für europäische Unternehmer sind. Dazu gehören Texas, Florida und Nevada. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Grundsätzlich sollten Sie sich die Frage stellen, von wo aus soll mein Unternehmen arbeiten?
Und da gibt es einige Faktoren, die zu beachten sind:
Die Zeitzone
Wo sind meine Kunden/ Zielgruppe?
Welcher Bundesstaat ist besonders für meine Branche geeignet?
Wie gut ist der Standort (von Europa) erreichbar?
Viele europäische Unternehmer siedeln sich an der Ostküste an, da diese von Europa aus leichter und schneller zu erreichen ist und auch der Zeitunterschied am geringsten ist. Den größten Markt innerhalb Amerikas finden Sie an der Ost- und Westküste oder in Texas. Welche Faktoren, sie sonst noch berücksichtigen müssen, können Sie hier nachlesen.
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Sebastian Sauerborn
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Timestamps
00:00:18 - Einführung: Gründe für die Unternehmensgründung in den USA
00:03:47 - Überblick zu den verschiedenen Rechtsformen in den USA
00:06:53 - Szenario 1: Umzug in die USA
00:13:40 - Welches Investment muss man für die Unternehmensgründung rechnen?00:15:48 - Für welche Berufe braucht man eine Zulassung?
00:18:12 - Welche anderen Kosten muss man rechnen und wie hoch muss das Stammkapital sein?
00:19:45 - Wie läuft der Visums-Prozess ab, was braucht man und wie lange dauert es?
00:22:58 - Wie hoch sind die Erfolgschancen?
00:28:34 - Szenario 2: Tochtergesellschaft in der USA gründen
00:37:14 - Was ist der beste Ort zum Gründen?
00:51:52 - Dropshipping und E-Commerce in den USA
00:54:48 - Szenario 3: Die Vorteile einer LLC oder C Corporation nutzen
01:07:21 - Fazit Unternehmensgründung in den USA - Für wen lohnt es sich?
01:08:20 - Wo bekommt man weitere Antworten?
Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland EP 43: Wie man's richtig macht: USA Unternehmensgründung
Ein Gespräch mit Sebastian Sauerborn
Perspektive Ausland – Perspektive Ausland der Podcast für Unternehmer und Freiberufler dies ins Ausland ziehen, egal ob Steuerplanung, Auslandsfirmengründung oder Lifestyle Fragen. Hier geht es jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.
00:18 - Einführung: Gründe für die Unternehmensgründung in den USA
Daniel Ich bin gespannt, welche Gründe ich heute im Gespräch mit Sebastian erfahre, die für die USA als Unternehmens-Standort sprechen, wobei es ja nicht so ist, dass ich nicht selber einige gute Gründe kenne, aber ich bin gespannt, was es noch alles für Gründe gibt. Also zum Beispiel ist es natürlich eine der größten Volkswirtschaften der Welt, riesiger interessanter Markt, Konsum, Konsum, Konsum, Konsum in USA, was natürlich sehr, sehr interessant ist. Arbeitskräfte: wir jetzt ja das Gespräch mit dem Herrn Harun, der gesagt hat, Tschechien in Europa wunderbar interessant, aber keine Arbeitskräfte. Ich denke, das Problem haben wir in den USA eher nicht, Steuern bin ich sehr gespannt, was du alles zu erzählen hast, weil auf den allerersten Blick ist die USA nicht so sonderlich attraktiv, aber es gibt ja den zweiten und dritten Blick und mit Sicherheit interessante Gestaltungsmöglichkeiten das alles und noch mehr bin ich gespannt.
01:24 - Wann lohnt sich die US-Firmengründung?
Sebastian Nee, absolut es gibt im Grunde 3 Szenarien, wann man eine US-Firmengründung erwägt. Das erste Szenario ist, wenn man in die USA umzieht, dann ist es ja in der Regel so, wenn man dort als Unternehmer ein Visum braucht, braucht man in der Regel dort ein Unternehmen, was man dort gründet, was auch das Visum sponsert oder zumindest ein Unternehmen in das man investiert. Das heißt, das ist ein ganz häufiger Grund. Der zweite Anlass letztlich ist, wenn man zum Beispiel jetzt beginnen möchte, in den USA zu verkaufen. Also man ist beispielsweise ein Schweizer Unternehmen und österreichischer Unternehmer und möchte jetzt beginnen, den amerikanischen Markt hier zu attackieren und gründet deswegen eine US-Gesellschaft und der dritte Grund sind letztlich alle anderen Gründe, also das heißt man hat zum Beispiel als jemand, der jetzt nicht in den USA plant zu leben und auch nicht eigentlich plant, den US-Markt konkret anzugehen. Einen anderen guten Grund, eine US-Gesellschaft zu gründen. Diese 3 Fälle sollten wir im Grunde genommen dann mal gleich anschauen.
Daniel Genau und dann gibt es ja auf der Seite der US Kanzlei eine sehr schöne Unterseite, da können wir auch nochmal drüber eigentlich darüber sprechen. Da werden 10 Gründe erwähnt oder 10 interessante Punkte erwähnt.
Sebastian Genau. Da geht es jetzt um den Markteintritt. Oftmals denkt man ja als europäische Unternehmer, man hat jetzt letztlich hier zum Beispiel in seinem Heimatmarkt in Deutschland einen gewissen Sättigungsgrad erreicht und dann ist ja die EU eigentlich vor der Haustür. Dann fange ich jetzt mal an, in Frankreich, Spanien und Italien meine Produkte zu verkaufen und Dienstleistungen. Muss ich halt die Webseite in 3 Sprachen übersetzen, muss 3 Rechtssysteme kennen, sich mit 3 Mehrwertsteuergesetzes usw. rumschlagen. Man könnte ja auch einfach in die USA expandieren. Da habe ich einen riesigen Markt vor der Haustür, alles auf Englisch ist vielleicht einfacher und lukrativer, das in der EU zu machen. Da geht es hier konkret um den US-Markteintritt, also letztlich die zweite Kategorie von möglichen Anwendungsbeispielen, die ich grade eben genannt habe, für die US-Firmengründung.
Daniel Dann fangen wir mit dem ersten Bereich an.
03:47 - Überblick zu den verschiedenen Rechtsformen in den USA
Sebastian Also fangen als Erstes an, mit dem Thema: in die USA umziehen. Bevor ich jetzt hier zu dem Thema was sagen möchte, ist vielleicht am besten, wenn wir nochmal kurz eine Übersicht verschafft zu den verschiedenen Rechtsformen, die es in den USA gibt, zumindest zu den häufigsten. Also die mit Abstand am häufigsten Rechtsform ist die sogenannte US LLC, also eine Limited Liability Company, eine Rechtsform, die es so eigentlich in Europa nicht gibt, auch vor allen Dingen im deutschsprachigen Raum nicht gibt. Das ist im Grunde eine Hybrid-Gesellschaft. Die ist nämlich steuerrechtlich eine Personen-Gesellschaft, wobei man das in den USA mal eben auch optimieren kann, diese als Körperschaft handeln zu lassen, als Kapitalgesellschaft. Aber standardmäßig ist es ja eine Personengesellschaft, aber eben Haftungsrechtlich ist sie eine Kapitalgesellschaft und das heißt also so was gibt es nicht bei uns im deutschsprachigen Raum. Das führt dann auch zu allen möglichen Problemen, wenn man zum Beispiel in Deutschland wohnt und eine amerikanische LLC gründen würde, dazu kommen wir nachher noch. Also das ist die mit Abstand häufigste Rechtsform in den USA, also 90% aller Gesellschaften, die in den USA gegründet werden von Amerikanern und Nicht-Amerikanern. Eine auch sehr weit verbreitete Rechtsform ist die sogenannte Corporation, die ist eine Kapitalgesellschaft vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft, vergleichbar mit einer Limited in Großbritannien und Irland. Ist also auch ein häufiger Typ, da gibt es mehrere Ausprägungen dazu. Aber die häufigste ist eben die Corporation und dann gibt es auch die sogenannte Limited Partnership, abgekürzt LP. Die LP ist letztlich eine Personen-Gesellschaft und gleicht letztlich der GmbH und Co KG, wie wir ja aus Deutschland relativ gut kennen. Das heißt, es gibt eine Vollhafterin, oder auf Englisch der Channel Partner, diese voll haftende Gesellschaft ist in der Regel eine andere Gesellschaft, wiederum in der Regel eine LLC, die übernimmt also die komplette Haftung und hat gleichzeitig auch die Geschäftsführung der Gesellschaft inne. Und dann gibt es eben mehrere Kommanditisten, sogenannte Limited Partner, die haften jeweils so mit ihrer Einlage, sind aber auch nur passiv an der Gesellschaft beteiligt. Das heißt, hier ist es tatsächlich eine klassische Personengesellschaft, vergleichbar eben mit der britischen Limited Partnership oder mit der deutschen GmbH und Co. KG, also im Rechts-Typ im Vergleich sehr einfach zuzuordnen. Dann gibt es natürlich noch weitere Rechtsformen. Wir konzentrieren uns mal auf diese 3 häufigsten Rechtsformen.
Daniel Für einen einfachen Überblick und ein noch besseres Verständnis haben wir jetzt die Gründe für eine Firmengründung in den USA, mal in 3 verschiedene Fallbeispiele sortiert.
06:53 - Szenario 1: Umzug in die USA
Sebastian Jetzt gehen wir also den ersten Fall mal durch. Wir hatten also gesagt, man möchte gerne in die USA umziehen. Ich spreche jetzt freilich nicht von Personen, die sich hier anstellen lassen wollen, in den USA bei einem externen Arbeitgeber, sondern ich rede jetzt von Unternehmern und Freiberuflern, die auf eigene Faust in die USA umziehen wollen und dann ein entsprechendes US-Visum benötigen, zum Beispiel ein E-1 Handelsvisum oder ein E-2 Investorenvisum, oder auch eine EB-5 Green Card, oder ein L-1 Visum. Das ist ein Visum, mit dem man eben Führungskräfte letztlich in die USA da transferieren kann und entsenden kann. Also diese Visa letztlich, die für Unternehmer geeignet sind. In diesen Fällen wird oftmals eine US-Gesellschaft benötigt. Schauen wir uns zum Beispiel man den Fall des E-2 Investorenvisums an. Mit dem E-2 Investorenvisum kann ich einen relativ kleinen Betrag in den USA investieren. Der Betrag ist nicht festgeschrieben. Aber ich würde mal sagen 50.000 US-Dollar sind als Minimum realistisch. Es gab auch schon Mandanten, die weniger investiert haben. Es gibt natürlich auch Mandanten, die sehr viel höhere Summen investieren, hängt von der Branche dann ab. Hier würde ich also dann eine Gesellschaft in den USA gründen und in diese Gesellschaft dann mein Kapital für das Investment einbezahlen. Mal angenommen, ich möchte jetzt gerne in den USA eine Autowerkstatt gründen und ich möchte in meine eigenen Autowerkstatt investieren, gründe eine Gesellschaft, zahle in die Gesellschaft, dann das notwendige Kapital ein, um diese Autowerkstatt zu beginnen. Also ich muss ja dann Geräte kaufen, Maschinen kaufen, ich muss Räumlichkeit anmieten, Personal anstellen, ich muss Werbung machen usw., also da kommt schon ein ganz schöner Betrag zusammen, vielleicht eine halbe Million. Dann würde ich also diese halbe Mio. in meine eigene US-Gesellschaft investieren, also auf das Konto meiner US-Gesellschaft überweisen, welche dann die entsprechenden Investitionen tätig, damit dieses Business begonnen werden kann, von dem ich dann leben kann, wenn ich in die USA umziehe. Das ist so der typische Fall, wo dann entsprechend eine US-Gesellschaft benötigt wird. Hier kann man sich entscheiden, ob man jetzt eine LLC gründet oder eine C Corporation gegründet. Es ist letztlich aus steuerlicher Sicht möglicherweise relevant. Es gibt auch noch andere mögliche Faktoren. Wir wissen zum Beispiel, das ist ja gerade bei Unternehmern, die ein Unternehmen in Deutschland haben oder in ihrem Herkunftsland, es ihnen besonders wichtig ist, dass hier das Haftungsrisiko beschränkt ist. Jeder hat ja so ein bisschen Respekt vor möglichen Klagen in den USA. Wir kennen ja diese Klagen, jemand schüttet sich heißen Kaffee über die Knie und verklagt dann die Imbiss-Bude für 1.000.000 oder 5.000.000 und jeder will sich natürlich davor schützen. Es ist jetzt im Zweifelsfall so, dass zum Beispiel die C Corporation einen besseren Haftungsschutz bietet als die LLC, weil bei der LLC zumindest bei der Ein-Mann LLC relativ schnell Fehler gemacht werden, durch den Unternehmer, die dazu führen können, dass der Haftungsschutz dann nicht mehr besteht. Also ein Beispiel ist, wenn ich jetzt gedankenlos Entnahmen aus der Gesellschaft mache, weil ja ohnehin wie gesagt die LLC steuerrechtlich keine eigenständige Rechtspersönlichkeit hat. Das heißt, ich kann letztendlich einfach Entnahmen machen und die werden auf der persönlichen Steuererklärungen verbucht. Wenn ich also was tue, dann ist der Haftungsschutz möglicherweise gefährdet und deswegen entscheiden sich viele unserer Mandanten in dem Fall lieber für die C Corporation, wo hier ganz klar die Gesellschaft eine eigenständige Rechtspersönlichkeit hat und uns so etwas nicht passieren kann. Die LLC ist im Grunde genommen genauso gut geeignet, aber eben, wenn man dort 110 prozentig sicher sein möchte, verwendet man dann lieber die Corporation, dann besteht der Haftungsschutz und dann beschränkt sich die Haftung auf das Betriebsvermögen, es kommt aber nicht zum Durchgriff auf das Privatvermögen. Das heißt in den meisten Fällen, wo ein US-Visum beantragt wird, gründen die Mandanten eine C Corporation, die dann dieses Visum tatsächlich sponsert oder die als Vehikel für dieses Visum verwendet wird.
Daniel Also du hast jetzt gerade über mehrere verschiedene Rechtsformen gesprochen, die für mich infrage kommen. Und wir reden ja jetzt noch über den Bereich, um das nochmal klarzumachen, also ich möchte jetzt gerne in die USA umziehen und für diesen Zweck gründe ich ein Unternehmen, um meine Einreise oder meinen Aufenthalt in der USA durch diese Geschäftstätigkeit dann die Basis dafür zu bauen.
Sebastian Korrekt, um die Basis dafür zu schaffen, damit ich dann eben das entsprechende Visum beantragen kann, um in den USA zu leben und zu arbeiten.
Daniel Um das einmal praktischer zu machen, hab ich da so ein paar Fragen noch, die mich interessieren, mit Sicherheit auch unsere Zuschauer und Zuhörer. Das erste, wäre vielleicht mal wichtig zu verstehen, also für Menschen mit welchem finanziellen Background das eigentlich überhaupt in einen Schritt ist? Also wie viel Geld sollte ich da mitbringen, auf dem Konto haben, wie viel muss ich einplanen, damit das für mich überhaupt ein gangbarer Weg ist? Punkt 1 und jetzt hast du über die verschiedenen Rechtsformen gesprochen: Wie finde ich am besten raus, was jetzt davon wirklich die richtige ist für mich? Aber vielleicht fangen wir mal mit dem finanziellen Umfang an.
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**13:40 - Welches Investment muss man für die Unternehmensgründung rechnen?
Sebastian Also grundsätzlich, wenn es spezifisch geht, um ein Visum in den USA zu beantragen. Dazu haben wir übrigens eine eigene Podcast-Folge auch schon aufgenommen, dann richtet sich letztlich der Betrag nach der Visums Kategorie. Ich hatte jetzt gerade eben in meinem Beispiel das E 2 Visum erwähnt. Dort hatte ich gesagt, also das Minimum Investment, was man in den USA tätigen muss, was nicht jetzt vorgeschrieben ist, also es gibt jetzt nicht so einen fixen Betrag, der bei diesem Visum definiert ist, sondern es heißt einfach ein erheblicher Betrag, dann würde man sagen normalerweise 50.000 US-Dollar ist das Minimum, das müsste ich investieren, aber es hängt eben davon ab, in welcher Branche ich tätig bin. Ich habe jetzt gerade eben in meinem Beispiel eine Autowerkstatt genannt. Mein Investment muss so groß sein, dass ich dieses Business damit erfolgreich beginnen kann. Sodass wenn ich in den USA ankomme, dieses Business dann bereits am laufen ist. Ich kann natürlich auch ein Hotel oder sowas kaufen, ja als Investment, dann ist natürlich mein Investment Betrag weitaus höher. Ich kann natürlich auch ein Ladengeschäft im Zentrum von New York eröffnen. Auch dann wiederum muss mein Investment groß genug sein, dass ich das Ladengeschäft anmieten kann, dass ich das Ladengeschäft ausstatten kann, die Ware kaufe, das Personal beschaffe. Also je nachdem, was mein Vorhaben ist, in welcher Branche ich tätig sein möchte, desto höher oder niedriger kann man Investitionsbetrag sein. Wenn ich dort als IT-Berater hingehe oder als Marketing-Berater, dann hab ich ja im Grunde genommen fast keine Ausgaben. In was soll ich investieren? Ich investiere vielleicht in ein Büro, in Werbung, in Mitgliedschaften, vielleicht in Messebesuche. Ich muss mir dann schon Gedanken machen, wo soll ich denn die 50.000 ausgeben? Das hängt dann tatsächlich von der Branche, aber 50.000 ist die Nummer, von der man ausgehen kann.
15:48 - Für welche Berufe braucht man eine Zulassung?
Daniel Jetzt mal abgesehen von so Berufen wie Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt. In Deutschland wird eine ganze Menge noch zusätzlich reguliert und man benötigt vielleicht Zulassungen oder irgendwelche Kammern, die dann meine Befähigung bestätigen und mir meine Berufsausübung überhaupt erlauben. Wie kann ich das jetzt in den USA vergleichsweise zu Deutschland einordnen? Also gibt es da bestimmte Branchen. Ich komm’ da vielleicht blauäugig hin, denk da mache ich mich selbstständig und gründe eine Firma und dann wird mir das dort verwehrt vom Gesetz. Gibt es da Einschränkungen, die ich beachten muss?
Sebastian Ja, also natürlich gibt es hinsichtlich der zulassungspflichtigen Berufe die gleiche Einschränkung mehr oder weniger wie in Deutschland auch. Ich kann natürlich auch von Europa aus die Rechtsanwalts-Zulassung in den USA erwerben. Das heißt, ich würde die erwerben und dann könnte ich sagen, meine Investition ist jetzt hier eine Rechtsanwaltskanzlei in den USA zu gründen, aber das würde man komplett getrennt sehen vom Visum.
Daniel Die Frage war nur, du hast die Kfz-Werkstatt erwähnt. Jetzt habe ich einen deutschen Kfz Meisterbrief. Kann ich mit dem etwas in den USA anfangen?
Sebastian Das brauchen wir alles nicht, also für diese ganzen Berufe ist es nicht notwendig, irgendwelche Berufsabschlüsse zu haben oder so, aber so Dinge wie Arzt natürlich. Wenn ich eine Arztpraxis eröffnen will, oder als Anwalt dort praktizieren will, dann brauche ich natürlich die Zulassung, aber das wäre wiederum vom Visum her gesehen komplett unabhängig. Da müsste ich mich getrennt darum kümmern. Und dann kann ich, wenn ich diese Zulassung habe, dort eine Arztpraxis gründen, dann wäre das Business, worin ich investiere, in meine eigene Arztpraxis.
Daniel Jetzt haben wir zu den Kosten schon so eine Hausnummer gehört. Wie sieht es denn aus von so einer Zeit, die ich einplanen muss? Also wie viel davon mache ich von Deutschland aus oder welche Schritte muss ich zum Beispiel von den USA aus erledigen? Kann ich alles von Deutschland aus vorbereiten? Also, damit wir mehr Klarheit in den Flow vielleicht reinbekommen. Also wie sind so die einzelnen Schritte? Und wie lange dauert es zum Beispiel, bis ich dann in den USA angekommen bin?
18:12 - Welche anderen Kosten muss man einrechnen und wie hoch muss das Stammkapital sein?
Sebastian Also die Kosten haben wir nicht wirklich ausgesprochen. Wovon wir jetzt gesprochen haben, ist ja die Investitionssumme letztlich, um mein Geschäft dort zum Laufen zu bringen. Also das sind jetzt nicht unbedingt die Kosten für die Gründung der Gesellschaft, für das Visum, für den Visums-Anwalt, die kommen da noch drauf, wobei die möglicherweise Teil der Investition sind. Also ich würde mal sagen das Visum zu beantragen 10.000 €, das ist wie gesagt Teil der Investition. Die Firma zu gründen usw., Konto zu eröffnen, steuerliche Registrierung und das Ganze zu machen, wenn wir das machen, dann sind das ein paar 1000 US-Dollar. ist natürlich auch wieder ein Teil der Investition, das wären die Kosten. Übrigens, Stammkapital Anforderungen gibt es nicht bei den Gesellschaften. Man muss also nicht ein minimales Stammkapital einbezahlen. Es funktioniert auch 1 US-Dollar, wenn ich das so möchte.
Daniel Ist das auch empfehlenswert nur 1 US-Dollar als Stammkapital? Ist das üblich in den USA oder sind eher andere Beträge üblich?
19:45 - Wie läuft der Visums-Prozess ab, was braucht man und wie lange dauert es?
Sebastian Es hängt ein bisschen davon ab, wenn man jetzt eigentlich das Unternehmen hier privat gründet und jetzt nicht plant, externe Investoren hier mit hineinzunehmen, dann sind relativ geringe Stammkapital-Beträge normal, vielleicht 100 Dollar $1000 oder so, aber mehr nicht. Das Stammkapital muss auch nicht einbezahlt werden. Jetzt zu deiner anderen Frage, die Dauer bis die Firma gegründet ist, da muss man jetzt wieder also letztlich entscheiden. Wir reden jetzt hier vom Visum, also der Visums Prozess ist kompliziert und langwierig. Also ich würde mal sagen, beim Visum muss man ein halbes Jahr einplanen. Man hat hier verschiedene Dinge, man muss selbst etliche Unterlagen vorbereiten, man muss einen Business Plan schreiben. Einen 5 Jahres Business Plan mit genauen Zahlen. Das finden die meisten Mandanten schwierig, das können die nicht so ohne weiteres auf Englisch aus dem Ärmel schütteln. Dann braucht der Anwalt Zeit alles vorzubereiten und dann ist das bei der amerikanischen Botschaft, also insgesamt 6 Monate Vorbereitungszeit für das Visum ist realistisch. Die Firma an sich ist schnell gegründet. Also ich würde mal sagen, innerhalb von einem Monat hat man alles, Firmengründung, Kontoeröffnung, steuerliche Registrierung. Es gibt keinerlei Anforderungen hierfür in den USA zu sein, der Notartermin ist nämlich zu beachten, das kann man alles remote machen. So, jetzt hast du vorhin gefragt, was man in den USA machen muss, was man hier macht?
Daniel Also wenn ich das nochmal spezifizieren kann. Also mir geht es jetzt einfach darum, ich möchte jetzt das Visum für den Aufenthalt in den USA beantragen, für mich im Idealfall natürlich mit Familie und an welcher Stelle gründe ich die Firma? Also, was ist der erste Schritt? Ist der erste Schritt in der Tat die Firmengründung und dann die Beantragung des Visas? Ist natürlich auch ein gewisses Risiko damit verbunden, dass jetzt jemand sagt, das ist jetzt mein Ziel, ich möchte in den USA leben, ich beginne mit der Investition, ich gründe eine Firma... Da sind schon mal die ersten paar $1000 im Prinzip weg, dann mache ich meine Investition, was auch immer ich dafür tätigen muss. Muss die Investitionen abgeschlossen sein, oder ist die nur auf den Weg gebracht? Und dann beginnt die sechsmonatige Visa Beantragung.
Sebastian Du hast absolut recht mit deiner Einschätzung, aber das ist genau so auch gewollt. Also du kannst das Visum erst dann beantragen, wenn das Geld unwiederbringlich ausgeben ist, das ist die Bedingung des Visums. Du hast völlig recht, man gründet die Firma, also Beispiel Autowerkstatt, ich zahle 500.000 ein, ich geb die 500.000 aus, ich beantrage das Visum. also ich meine streng genommen, ich hab dann die Geräte usw., die könnte ich dann wieder verkaufen, also es ist nicht unwiederbringlich komplett mein Vermögen verloren. Aber wir haben natürlich Fälle von Mandanten, die dann zum Beispiel irgendeine Franchise-Gebühr bezahlen, weil sie sich in ein Franchise-Unternehmen einkaufen. Ob man die zurückbekommt, das ist die Frage? Aber du hast völlig recht, das Geld muss investiert sein, es muss ausgegeben sein, ich muss im Risiko sein, finanziell, erst dann kann ich das Visum auf Basis der getätigten Ausgaben beantragen.
Daniel Könnte ich dann zum Beispiel auch Gesellschafter einer existierenden Firma sein als Beispiel oder muss es ein Business in meinem eigenen Namen sein?
Sebastian Ja, es muss in deinem eigenen Namen sein. Also natürlich, da können andere dabei sein, in gewisser Weise Minderheits-Gesellschafter oder es kann Co-Investoren geben, die dann beide das Visum beantragen, ist alles möglich. Aber da gibt es natürlich bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, also man muss mehrheitlich das besitzen oder zu mindestens 50/50.
22:58 - Wie hoch sind die Erfolgschancen?
Daniel Kannst du was zur Erfolgschance sagen? Es gibt ja die Leute, die jedes Jahr an die an der Green Card Lotterie teilnehmen, was kann man da zur Erfolgsquote sagen? Die ist ja relativ gering. Hier haben wir jetzt mit Sicherheit eine höhere Erfolgsquote. Auf der anderen Seite, wie du schon gesagt hast, gehe ich da ein sehr hohes finanzielles Risiko ein, viel höher als an der Lotterie teilzunehmen, aber es geht ja am Ende um das Visum und nicht um die Investitionen und die Firma in dem Fall. Wir reden jetzt über Menschen, deren Triebkraft eigentlich ist, ich möchte in den USA leben und nicht unbedingt ein erfolgreiches, florierendes Unternehmen zu haben, da kommen wir nachher noch darauf zu sprechen.
Sebastian Naja, im Grunde genommen gibt es eben keine Visa, um in den USA zu leben einfach so. Es gibt keine Visa, wie in anderen Ländern, wo man als Privatier, als Rentner sich einfach niederlassen kann. Man ist dort letztlich gefordert, hier aktiv zu investieren. Es gibt das EB-5 Visum, also das sogenannte golden Visum, wo man dann mindestens 500.000 oder 1.000.000 investieren muss, was dann eher passiv ist, da wird man dann vielleicht Anteilseigner an einem Hotel oder so. Das heißt Hilton baut jetzt irgendwie ein Hotel und die brauchen dafür hundert Millionen und dann gibt es halt 100 EB-5 Investoren, wo dann jeder eine Million investiert, das ist natürlich eher passiv. Aber streng genommen bin ich auch dann an einer LLC beteiligt, aber ich hab eben jetzt hier nicht mein eigenes Unternehmen. Jetzt nochmal, um auf den Fall zurückzukommen, wo man sein eigenes Unternehmen hat, also es ist eben tatsächlich gewollt, dass hier Leute angezogen werden, die ein eigenes Unternehmen haben und auch unternehmerisch tätig sein wollen, das ist genauso gedacht. Bevor man jetzt natürlich dieses Visum beantragen würde und sich auf diesen Weg machen würde, würde man natürlich mit einem Anwalt für US-Einwanderungsrecht sprechen. Wir arbeiten mit verschiedenen Anwälten zusammen. Die würden sich das dann im Vorfeld natürlich anschauen und würden natürlich sagen: Diese Sache sieht jetzt relativ schlecht aus, da würde man kein Visum dafür bekommen, wobei ich sagen muss, dass das ist höchst selten ist. Also wenn man ein Unternehmen hat, die Investition tätigt und das Geld dafür hat und ein Businessplan dazu schreibt, dann wird man eigentlich dieses Visum fast immer, um nicht zu sagen, immer bekommen. Wenn es natürlich jetzt Gründe gibt, wie dass man vorbestraft ist oder so, dann hat man natürlich Problem. Aber unter normalen Voraussetzungen wird man dieses Visum bekommen. Es ist dann sogar so, dass letztlich die Behörde sagt: OK, wir geben dir das jetzt mal und dann schauen wir mal in 1-2 Jahren, ob du deinen Business Plan erfüllst. Wenn du ihn nicht erfüllst, dann kannst du wieder gehen, aber ansonsten ist alles gut. Es gibt natürlich auch noch andere Visa. Wer zum Beispiel heute in Deutschland ein Unternehmen hat, eine GmbH, Deutscher ist, und dort in Deutschland dieses Unternehmen verkauft Sonnenbrillen, und der verkauft heute schon mit dem deutschen Unternehmen Sonnenbrillen in die USA und macht einen nicht unerheblichen Umsatz. Dann reicht es auch, das Visum zu bekommen in dem Fall das E-1 Visum nicht das E-2 wie, sondern das E-1 Handelsvisum. Wenn ich diese Voraussetzung erfülle, brauche ich auch nicht in den USA zu investieren. Auch dann muss ich in der Regel eine Firma in den USA gründen, wenn ich dort leben will, denn ich muss mich dann dort anstellen und so weiter und werde ja dann den Handel dort ausbauen wollen, aber dann ist keine Investition notwendig. Da muss man eben hier die Voraussetzungen erfüllen, hier zu handeln oder wenn man jetzt ein größeres Unternehmen hat. Ich sage jetzt mal zum Beispiel Apple. Apple will jetzt gerne einen führenden Mitarbeiter, der in Deutschland bei Apple arbeitet, in die USA entsenden. Dann nehme ich einen L-1 Visum, da brauche ich auch keine Investitionen. Ich muss natürlich wiederum in dem Fall dann, wenn ich nicht Apple bin, eine Gesellschaft in den USA gründen, das ist dann die neue US-Niederlassung und de facto muss ich da auch investieren, denn ich muss ein Büro einrichten mit allen möglichen Computern, ein Büro mieten und so weiter und sofort, also da ist auch eine Investitionen notwendig, aber möglicherweise in geringerem Umfang. Aber das eignet sich nur für größere Unternehmen, das muss nicht Apple sein, aber muss schon ein größeres Unternehmen sein.
Daniel Es kommt immer wieder auf das Gleiche raus, ohne Bereitschaft ordentlich zu investieren oder ein Risiko einzugehen, ist man eigentlich nicht willkommen oder öffnet sich die Tür nicht für einen längerfristigen Aufenthalt in den USA.
Sebastian Aber man muss natürlich sagen, dass zum Beispiel im Vergleich jetzt zu UK nach Brexit das Visum in den USA erheblich einfacher zu erlangen ist als in UK. Wenn man nach UK umziehen will ist das deutlich schwieriger als in die USA.
Daniel Muss man natürlich auch sagen, dass es wahrscheinlich weniger gibt, für die das jetzt das Traumland wäre, wo sie unbedingt hinwollen.
Sebastian Ja, aber ich meine, wenn man jetzt mal einfach, wir sind ja gewöhnt, UK war früher in der EU und das liegt eigentlich alles ganz nah und dann war alles ganz einfach früher, und jetzt auf einmal geht gar nichts mehr. Das heißt im Vergleich, ist es glaube ich in USA einfacher. Ich meine, der Prozess ist sehr kompliziert und ist sehr umfangreich und mit Covid jetzt nochmal schwieriger. Unter Trump wird sowieso alles nochmal sehr viel schwieriger. Das ist zum Teil wieder gelockert worden, also ich will damit sagen, um nochmal zum Thema Erfolgschancen zu sprechen zu kommen, wer das möchte, der schafft das.
Daniel Ok, das ist doch mal ein Wort. Wollen wir dann jetzt zum zweiten Fall gehen.
28:34 - Szenario 2: Tochtergesellschaft in der USA gründen
Sebastian Ja, gehen wir zur zweiten Situationen. Wir sprechen jetzt von der Gruppe von Mandanten, die letztlich in Deutschland oder in der Schweiz oder in Österreich wohnen und sagen, ich hab ein erfolgreiches Unternehmen, also in die USA umziehen möchte ich jetzt nicht, aber ich möchte dort gerne eine Tochtergesellschaft gründen. Ich stelle mir dann dort lokal Personal ein und werde dann dort entsprechend meine US-Tochtergesellschaft betreiben. Da sind jetzt mehrere Dinge dazu zu sagen. Der wichtigste Punkt ist natürlich zunächst mal, dass man sich überlegt, brauche ich wirklich ein US-Gesellschaft? Also streng genommen ist es nicht notwendig, eine US-Gesellschaft zu gründen, um in den USA zu verkaufen. Wir haben genug Beispiele von Mandanten, die eine deutsche Firma haben, eine österreichische Firma, eine Schweizer Firma haben und direkt mit dieser Schweizer Firma zum Beispiel amerikanische Kunden beliefern. Es ist nicht so, dass das verboten ist, die Handelsschranken, die es gibt, sind eigentlich überschaubar. Natürlich, möglicherweise gibt es steuerliche Konsequenzen, vielleicht hat man eine Betriebsstätte, vielleicht muss man sich für sogenannte Sales Tax registrieren. Das sind alles Dinge, die muss natürlich beachten, aber es ist jetzt nicht so, dass es rein rechtlich gesehen zwingend notwendig ist eine US-Gesellschaft zu gründen. Allerdings ist es natürlich so, dass oftmals die Notwendigkeit sich einfach ergibt aus dem ganz pragmatischen Geschäftsalltag. Je nachdem, was ich mache, wird möglicherweise ein Kunde nicht bei mir bestellen, wenn er auf der Webseite eine deutsche Adresse und Telefonnummer sieht. Also aus ganz praktischen Gründen, einfach der Optik und der Außenwirkung ergibt es möglicherweise Sinn, eine US-Gesellschaft zu gründen. Wenn ich dort Büroräumlichkeiten brauche, werden die wenigsten Vermieter einen Mietvertrag eingehen mit einer deutschen oder schweizerischen Gesellschaft. Wenn ich dort Personal einstelle, ist es praktisch unumgänglich dort eine Gesellschaft zu haben. Wenn ich Finanzierungen brauchen, muss ich ein Konto haben und so weiter und sofort, ist es immer notwendig, eine Gesellschaft zu haben. Also das heißt, selbst wenn es sicherlich nicht zwingend notwendig ist, sicherlich Beispiele gibt und wir auch Mandanten haben, die jetzt zum Beispiel Wiederverkäufe haben mit den USA und die dann direkt beliefern von der deutschen, österreichischen und Schweizer Firma, ist es für Leute, für Unternehmen, die direkt auftreten am Markt, in der Regel eigentlich unumgänglich, eine US-Gesellschaft zu gründen.
Daniel Also das kann ja durchaus auch ein Grund sein, wenn ich lokal Mitarbeiter beschäftigen muss, die vielleicht Reparaturen durchführen, Kundensupport durchführen und so weiter und sofort.
Sebastian Es kann noch einen anderen Grund geben. Also wir haben schon öfter Mandanten, die im Grunde genommen vorhatten ihr Unternehmen in 3-5 Jahren zu verkaufen. Die haben gewusst, wenn dieses europäische Unternehmen eine US-Tochtergesellschaft hat, dann ist die Bewertung des Unternehmens gleich sehr viel höher in den Augen von Investoren, weil die den ganzen US-Markt dann sehen. Also allein die Tatsache, dass ich eine US-Tochtergesellschaft habe, schon damit begonnen habe, den US-Markt letztlich anzugehen, vielleicht schon kleine Erfolge gefeiert habe, also vielleicht ein "Proof of Concept" hier schon vorlegen kann. Allein diese Tatsache ist bei der Unternehmensbewertung möglicherweise ein Faktor, der den Wert des Unternehmens vervielfacht. Gerade wenn ich möglicherweise plane, an US-Investoren zu verkaufen, die in der Regel hauptsächlich am amerikanischen Markt interessiert sind. Das heißt also möglicherweise gründe ich diese US-Gesellschaft, auch wenn ich sie eigentlich streng genommen nicht bräuchte, um dann letztlich hier die Bewertung der gesamten Firmengruppe positiv zu beeinflussen. Das könnte ein weiterer Grund sein. Aber die meisten Mandanten möchten eben Kunden in den USA angehen, möchten dort vor Ort die Geschäftsanschrift haben, möchten als lokales Unternehmen wahrgenommen werden am Markt und möchten daher dann eine solche US-Gesellschaft gründen.
Daniel Und jetzt hattest du ja vor uns beim ersten Teil schon einige Rechtsformen erwähnt. Was ist denn in diesem Fall dann die ideale Rechtsform?
Sebastian Ja, also auch hier muss man wieder sagen, dass die LLC, die Limited Libility Company, die weitaus verbreitetste Rechtsform, für Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum, die dort eine Tochtergesellschaft gründen, nicht geeignet ist. Wir hatten vorhin schon mögliche Haftungsrisiken erwähnt, aber wir haben auch Probleme, einfach dann bei der Einstufung der Gesellschaft durch die lokalen Finanzämter. Die würden ja dann Rechtsformen Vergleich machen. Oftmals ist da nicht hundertprozentig klar, um was geht es jetzt? Ist das eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft. Es gab dann auch schon Fälle, übrigens nicht nur in Deutschland, ich kann mich jetzt an konkreten Fall in Großbritannien erinnern, das war jetzt nicht ein Mandant von uns, aber dort hat eben auch die Steuerbehörde die Gesellschaft auf eine Art und Weise eingestuft, aber in den USA war sie eben anderweitig letztlich eingestuft, was dazu geführt hat, dass die Gewinne insgesamt mit 75% besteuert wurden, weil er im Grunde zweimal Steuern bezahlt. Das ist also grundsätzlich das Problem, mit der LLC. Also das heißt deswegen für die meisten Mandanten ist letztlich von der LLC abzuraten, sondern man würde ich hier entweder eine Corporation gründen, also eine Aktiengesellschaft. Die ist dann entsprechend total einfach im Rechtstypen Vergleich zuzuordnen, entspricht der AG, einer englischen Limited und so weiter und sofort. Wer jetzt unbedingt eine Personengesellschaft gründen möchte, es gibt Mandanten, die gründen lieber eine Personengesellschaft, der soll auf die Limited Partnership ausweichen. die entspricht der deutschen KG und diese ist dann auch entsprechend kompatibel. In der Tat lässt sich auch mit der LP mit der US LP vor allen Dingen, wenn es sich um Mandanten handelt, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und vorhaben jeweils die Gewinne aus dem Unternehmen, dann sich ausschütten zu lassen, lässt sich mit einer Limited Partnership eine interessante Konstellation realisieren, der sogenannte Foreign Reverse Hybrid, der im Grunde dann in der Gesamtschau zwischen allen Rechtsformen, die niedrigste Besteuerung dann im Grunde verwirklichen kann, die möglich ist. Man kann ungefähr sagen, dass dort dann 25 - 30% insgesamt Besteuerung anfallen, und zwar sowohl jetzt in der Gesellschaft als auch bei der natürlichen Person, das heißt also insgesamt würde man dann soviel Steuern auf die Gewinne bezahlen. Was im Vergleich zu anderen Rechtsformen, insbesondere wenn man jetzt an eine Kapitalgesellschaft denkt, wo man ja dann zunächst mal Körperschaftsteuer bezahlen muss und dann nochmal Steuer auf die Ausschüttungen möglicherweise eine interessante Konstellation. Hängt auch wieder davon ab natürlich, was man genau möchte. Um es kurz zu machen, entweder C Corporation oder Limited Partnership. LLC in den meisten Fällen nicht geeignet, außer ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt sagt ihnen spezifisch wir nehmen die LLC aus dem und dem Grund und der deutschen Steuerberater oder Schweizer Steuerberater, Österreicher Steuerberater / Rechtsanwalt geht hier kongruent.
Daniel Wenn ich jetzt, wie im ersten Fall, hatten wir über Personen gesprochen, die deswegen Unternehmen gründen, weil sie gern in den USA leben möchten. Das heißt, wenn ich in den USA leben möchte und deswegen in eine Firma investieren, eine Firma gründe, dann hab ich ja schon so eine Idee, ich will in San Francisco, LA oder in Florida wohnen, wie auch immer. Wenn ich mich interessiere für die USA, weil es eine der größten Volkswirtschaften ist, weil ich den Markt bedienen, expandieren will, was auch immer, dann sieht die Situation natürlich anders aus. Das heißt, dann habe ich plötzlich ein riesengroßes Land mit einer riesigen Anzahl von Bundesstaaten. Dann würde ich dich jetzt, wenn du meinen Berater wärst, fragen, Herr Sauerborn, was empfehlen Sie mir denn, wo soll ich denn jetzt da meine Zweigniederlassungen oder meine Firma gründen und warum? Also, warum da und nicht dort zum Beispiel?
37:14 - Was ist der beste Ort zum Gründen?
Sebastian Das ist eine exzellente Frage. Zunächst Mal gibt es so diverse Legenden und die Legende hält sich so permanent, das ist zum Beispiel Delaware. Delaware sei eine Steueroase und da müsste man keine Steuern bezahlen und deswegen wäre es günstiger in Delaware eine Firma zu gründen, und das ist absolut nicht korrekt. Es ist einfach ein Mythos, der ist komplett falsch. In Delaware zahlt man genauso Steuern wie in jedem anderen Bundesstaat auch. Dort ist keinerlei steuerliche Reduktion zu erwarten, außer man ist ein Unternehmen wie Apple oder Coca-Cola, dann lässt sich dort, wenn man entsprechende Lizenz-Gewinne erzielt aus Lizenzgebühren und man die nicht in California versteuern muss, sondern in Delaware, lässt sich eben dort dann mit einem Steuersatz spielen, der auf Bundesstaatsebene in Delaware günstiger ist. Das macht dann vielleicht 3 oder 4% aus. Deswegen sage ich auch Cola oder Apple, dann sind es vielleicht hunderte von Millionen, diese 3 oder 4%, aber alles andere ist totaler Quatsch. Delaware ist aber trotzdem ein interessanter Bundesstaat und sehr viele Mandanten, gerade aus dem deutschen Raum gründen in Delaware die Gesellschaft und haben dort den Registersitz, auch wenn der Verwaltungssitz der Gesellschaft später zum Beispiel in Kalifornien oder woanders ist. Der Grund dafür ist, dass Delaware als ältester Bundesstaat, was jetzt das Gewohnheitsrecht anbelangt und das sogenannte Case Law anbelangt, auf eine sehr lange Geschichte an Präzedenzfällen zurückgreifen kann, die sich möglicherweise positiv, dann bei Rechtsstreitigkeiten besonders von Unternehmen auswirken. Die haben auch dort einen sogenannten Chance Record, der befasst sich nur mit zivilrechtlichen Angelegenheiten, Streitigkeiten zwischen Unternehmen, was auch vorteilhaft ist. Sodass Delaware also aus dem Grund eigentlich möglicherweise interessant ist als Bundesstaat, in der Regel eigentlich auch für große Unternehmen. Oftmals ist auch so, dass natürlich externe Investoren immer auf Delaware investieren, weil Delaware ist so der Standard in den USA für Gesellschaften, die Venture Capital oder anderes Kapital von außen halten oder auch an die Börse gehen und so weiter. Das heißt, wer externe Investoren hat, der wird immer eine Gesellschaft in Delaware gründen, aber das sind eigentlich nur für jemanden, der jetzt in den USA tätig werden möchte, periphere Überlegungen. Es sollte im Grunde genommen die ersten Überlegungen sein, wo macht es Sinn für mein Unternehmen, sich zu befinden, von wo aus soll mein Unternehmen arbeiten? Oftmals spielen hier ganz einfache Gründe, wie zum Beispiel die Zeitzone, eine Rolle. Das heißt, man möchte gerne an der Ostküste sein, weil man diese erstens leichter erreichen kann von Europa und zweitens der Zeitunterschied einfach nur 5 oder 6 Stunden sind. Das heißt, wenn die Ostküste anfängt zu arbeiten, in den USA fängt man in der Regel früh an, also um 8 oder so, dann ist es eben in Europa erst früher Nachmittag. Wenn man das ganze jetzt in Kalifornien sich anschaut, dann ist es dann schon letztlich abends um 5 in Europa, also nicht besonders benutzerfreundlich. Also das ist ganz oft Gründe. Oder es sind noch Gründe, wo werden die Kunden sein? Wir haben ja in den USA letztlich die Situation, dass wir an den beiden Küstengebieten, Westküste und Ostküste die größte Bevölkerung haben und daher auch für die meisten Mandanten die größten Märkte haben. In der Mitte gibt es noch Texas, da gibt es auch große Städte. Das heißt, es macht natürlich Sinn, wenn ich jetzt Lage habe, wenn ich jetzt Verkäufe habe, die unterwegs sind, dass ich dort letztlich dann an einen der Küsten oftmals bin. Steuerliche Überlegungen werden hier also komplett dann hinten angestellt, weil wie gesagt, es macht ja keinen Sinn, wenn ich jetzt zum Beispiel in Wyoming mich befinde, wo ich auf Ebene des Bundesstaates relativ wenig Steuern oder keine Steuern bezahle, aber dann letztlich hier irgendwo in den Bergen komplett ab vom Schuss bin.
Daniel Eine Sache noch, die mir jetzt so spontan in Sinn kommen, was natürlich für einige Mandanten noch die Auswahl des idealen Zielortes beeinflusst, ist wie geht der Ort mit dem Thema Kryptowährung um? Und da haben wir in den USA auch die Situation, dass der Präsident Biden bisher eher eine blockierende, zurückhaltende Einstellung hat zum Thema Kryptowährung. Aber es einige Bundesstaaten gibt, die dort eher progressiv sind oder auch Fintech und Kryptounternehmen anziehen. Wie zum Beispiel, habe ich gelesen, Virginia hat jetzt als erster Bundesstaat erlaubt, dass Banken offiziell Kryptowährungen verwahren dürfen, während das in anderen Bundesstaaten undenkbar ist. Also was weißt du da noch dazu? Wenn ich jetzt ein Kryptounternehmen bin, wie würde das meine Entscheidung beeinflussen, in welchem Bundesstaat ich mein Unternehmen gründe?
Sebastian Also man muss sich natürlich grundsätzlich, und das ist im Grunde in allen Belangen in den USA so, zunächst mal damit auseinandersetzen, dass letztlich die Bundesstaaten in den USA eine herausgehobene Rolle spielen. Das heißt, wir haben zum Beispiel sehr viel mehr lokale Macht, als jetzt hier zum Beispiel in Deutschland die Bundesstaaten hätten. Das heißt also, die Gesetzgebung unterscheidet sich oftmals relativ stark in manchen Bereichen von Bundesstaat zu Bundesstaat. Es ist zum Beispiel gang und gäbe, dass bestimmte Versicherungsprodukte in manchen Bundesstaaten erlaubt sind, in anderen nicht. Es ist zum Beispiel Gang und gäbe, dass es in verschiedenen Bundesstaaten verschiedene Regelungen zum Verbraucherschutz gibt. Auch die Steuern sind ähnlich wie in der Schweiz von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich, wobei man aber sagen muss, dass die Bundessteuer, die in den USA bezahlt wird, ohnehin 80 - 90 % der Steuer ausmacht. Daher ist jetzt in der Regel kann man sagen, ok, wenn jetzt Kalifornien und New York sehr hohe lokale Steuern haben, dann machen die vielleicht maximal 20 % aus an Gesamtsteuer, einer Steuer Masse, die man bezahlt ja. Was du jetzt eben ansprichst, geht genau in die Richtung. Also grundsätzlich ist vieles, was Krypto jetzt anbelangt, auf Bundesebene geregelt. Wir haben da einen sehr umfangreichen Text auf unserer Webseite dazu geschrieben, der aktuell ist, wo die verschiedenen Initiativen und auch Positionen der verschiedenen Behörden zum Thema Krypto eigentlich erfasst sind. Da muss man eigentlich sagen, dass das meiste hier auf Bundesebene letztlich geregelt wird und eigentlich für die USA übergreifend hier dann auch zutreffend ist. Ein gutes Beispiel ist, dass die SEC - also die Secure and Exchange Commission - letztlich die Finanzaufsicht, in Deutschland die BaFin, das Äquivalent dazu in den USA, zum Beispiel Initial Coint Offerings de facto verboten hat, weil es zu viel Missbrauch gegeben hat. Das ist dann bundesweit natürlich gültig. Nur in Abwesenheit von solchen bundesweiten Regeln können natürlich dann verschiedene Bundesstaaten ihre eigenen lokalen Regelungen machen. Da sind dann eben jetzt Fälle wie zum Beispiel Virginia entsprechend relevant, wobei das irgendwann bundesweit geregelt wird. Ich würde jetzt nicht maßgeblich Entscheidungen darauf treffen. Also es sind eher andere Gründe, also zum Beispiel Texas ist US führend, was Mining anbelangt, weil einfach der Strom in Texas am billigsten ist. Daher gibt es dort viele Miner, aber das ist der einzige Punkt.
Daniel Gut. Wie sollte jetzt ein Interessent vorgehen? Ich interessiere mich jetzt in die USA zu expandieren, möchte ein Unternehmen gründen, den Markt bedienen. Wir haben ja vorhin schon im ersten Fall die Schritte in etwa besprochen. Wie gehe ich die Sache an, was kostet es und wie lange dauert es? In der ersten Kurve ist egal, der will ja sowieso in die USA gehen, weil er da wohnen will. Aber nochmal an die Wand nageln, die Steuern, die mich erwarten.
Sebastian Am Anfang sollte eigentlich die Frage stehen: Was macht Sinn für mich aus betriebswirtschaftlichen Gründen? Was macht für mein Unternehmen Sinn? Wo muss ich vor Ort präsent sein? Wo sind meine Kunden? Wo sind meine Lieferanten? Will ich aufgrund der Außenwirkung in einem bestimmten Bundesstaat sein? Sind die lokalen Gesetzgebungen im Bundesstaat gut? Man muss natürlich auch sagen, wenn man jetzt hier ein größeres Unternehmen in den USA gründen will, gibt es natürlich auch dann starke Konkurrenz zwischen den einzelnen Bundesstaaten. Da gibt es Förderungen, steuerliche Vergünstigungen, eine Menge von Faktoren, die dann zu berücksichtigen sind. Unsere Kanzlei ist in Austin, Texas. Und ich sag’ immer jeden, wenn es dir im Grunde egal ist, und du einfach nur ein Staat willst, der unternehmerfreundlich ist, relativ wenig Auflagen hat und steuerlich eigentlich ganz ok ist, dann ist Texas immer gut. Liegt in der Mitte der USA, da kann man beide Küsten erreichen in gleicher Zeit, mit dem Flieger in 2 - 3 Stunden. Ist Central Time Zone 6 - 7 Stunden Zeitunterschied. Es gibt große Städte in Texas, also San Antonio, Austin, Houston und Dallas. Für viele ist Texas, wenn sie jetzt keine konkrete andere Vorstellungen haben, eigentlich ein guter Start. Hat ein positives Image für Unternehmen. Aber das ist ja die erste Frage, wo macht das für mein Unternehmen Sinn? So, dann würde man sich fragen. Im nächsten Schritt - viele sind daran interessiert - möchte ich den Register Sitz in Delaware haben und dann den Verwaltungssitz in einem anderen Staat, eben zum Beispiel in Texas. Dann würde man also die Gesellschaft in Delaware gründen, dann in Texas anmelden. Man wird sich natürlich über die Rechtsform konkret noch Gedanken machen müssen. Das sind alles Dinge, die müssen wir im Beratungsgespräch dann zum Beispiel mit uns dann vorher klären, weil das hängt ein bisschen davon ab, was auch die Konzern Strategie ist und so weiter und sofort. Natürlich sind immer Fragen: Wo finde ich Mitarbeiter und so weiter? Ich meine, man kann ja heutzutage aber auch Mitarbeiter in einem Staat haben, Verwaltungsitz und Unternehmenssitz irgendwo anders. Das heißt, im ersten Schritt macht man sich einfach Gedanken, was macht für mich und mein Unternehmen Sinn aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen. Ich würde sagen, die steuerlichen Aspekte kann man komplett vernachlässigen, weil die letztlich die betriebswirtschaftlichen Aspekte nicht überwiegen. Das heißt also, mit der steuerlichen Situation wird man irgendwie überall in den USA zurechtkommen. Wenn man sich dann entsprechend orientiert hat, eben auch gerne im Beratungsgespräch, dann würde dann letztlich die Gesellschaft begründet werden. Wir hatten ja schon vorhin gesagt, man kann so 4 Wochen rechnen, bis alles steht, Firmengründung, steuerliche Registrierung, Kontoeröffnung. Für die Kontoeröffnung verwenden wir heute auch Online-Banken in der Regel dafür. Es ist nicht notwendig, dort eine der traditionellen Banken, wie Bank of America, zu verwenden. Man braucht keinen US-Geschäftsführer, man kann dort selbst Geschäftsführer sein, bei der Gesellschaft. Das heißt also, man ist da eigentlich relativ schnell am Start. Man kann natürlich jederzeit auch in die USA dann einreisen, um jetzt an Meetings teilzunehmen, Verträge anzubahnen, Lieferanten zu treffen, Kunden zu treffen. Dafür braucht man kein Visum. Wenn man natürlich jetzt gerne länger in den USA bleiben möchte, mehr als 90 Tage, und dort im Tagesgeschäft der Gesellschaft in den USA involviert sein möchte, kann man sich dann ein Visum besorgen, aber in der Regel ist es relativ einfach. Die Steuer in den USA sieht so aus, die Körperschaftsteuer, die eine Cooperation zu bezahlen hat, ist im Bund 21 %. Dazu kommt dann in den einzelnen Bundesstaaten eine Bundesstaatssteuer. Die liegt je nach Bundesstaat zwischen 0 und 7 % maximal. Florida zum Beispiel hat 5,5 % Körperschaftsteuer, Texas hat bis zum Umsatz von 1,3 Millionen keine Steuer auf Bundesstaatsebene. Andere Staaten haben entsprechende andere Steuern. Wenn ich jetzt eine Personengesellschaft gründe, dann zahl ich ja keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer. Da gibt es dann verschiedene Sätze, richtet sich nach dem Gewinn der Gesellschaft und ob ich ein anderes Einkommen habe in den USA. Ich würde mal sagen, mit einem Drittel ist man ungefähr gut dabei. Ganz wichtiger Punkt, wenn man jetzt in einem Land lebt wie Deutschland, dann hat man ja immer letztlich ein Problem mit Auslandsgesellschaften. Das gilt auch für die USA, dass man im Grunde genommen langfristig nicht Geschäftsführer eine Auslandsgesellschaft sein kann, ohne damit eine Betriebsstätte in Deutschland auszulösen. Was dann zu unangenehmen steuerlichen Folgen in Deutschland führen kann. Deshalb ist jedem anzuraten, der in den USA tätig ist, dass man dort nach einer gewissen Gründungsphase, vielleicht die ersten 18 Monate, in denen vielleicht sowieso noch keinen Gewinn entsteht, dass man dann vor Ort einen Geschäftsführer einstellt, der dann die Geschäfte leitet, damit dies nicht von Deutschland aus erfolgt. Es gilt dann natürlich entsprechend für Personen, die in Frankreich oder Italien wohnen, das Gleiche.
Daniel Das ist ein guter Hinweis. Jetzt gibt es ja etwas, das im Business, in letzter Zeit immer mehr populär wird, ganz speziell natürlich auch in Zeiten von Corona nochmal zugelegt hat. Dass ein Grund sein könnte, weshalb der ein oder andere vielleicht sich an Sebastian Sauerborn wenden möchte, mit der Frage, was mache ich jetzt? Ich rede von Dropshipping in den USA. Dort ist ja ganz speziell die Frage, wenn ich jetzt zum Beispiel mein Dropshipping in die USA ausbauen will, ich mach’ das vielleicht schon in Europa, jetzt ist für mich der US-Markt noch sehr interessant. Muss ich dafür eine Firma in den USA gründen? Oder mache ich das ohne eine Firma in den USA. Bewegen wir uns also jetzt von der Gruppe 2 vielleicht in die Gruppe 3 schon langsam rein. Also der dritte Grund.
51:52 - Dropshipping und E-Commerce in den USA
Sebastian Eine sehr gute Frage. Genau, Dropshipping, ich würde grundsätzlich dazu auch E-Commerce nehmen ist natürlich ein riesen Ding. Wir wissen ja, dass die Umsatzsteuerregelung in der Europäischen Union immer komplizierter werden. Es gab zwar dort 2021 eine Neuregelung, die zur Vereinfachung hätte führen sollen, aber in der Realität ist es nicht einfacher geworden. Man fragt sich natürlich, will ich mich wirklich damit rumschlagen? Deswegen ist natürlich in den USA der Markt für E-Commerce und Dropshipping sehr interessant, denn eine Umsatzsteuer gibt es ja in den USA nicht, zumindest nicht nach europäischem Muster. Es gibt zwar eine Sales Tax, die wird aber immer, am Ende aufgeschlagen. Das heißt also, die Preise werden alle netto ausgeschrieben, der Kunde entscheidet sich für den Nettopreis, beim Check-out kommt dann eben die Sales Tax darauf. Das ist in der Regel auch nur ein paar Prozent, vielleicht 3 -5 %, manchmal 8 %, je nach Bundesstaat. Aber es ist halt so, dass es in vielen Bundesstaaten letztlich sehr hohe Freibeträge gibt. Zum Beispiel in Kalifornien der Freibetrag ist $500 000. Das heißt, nur wenn ich mehr als $500 000 in Kalifornien umsetze, muss ich mich für die Sales Tax registrieren. Das heißt das Thema Sales Tax, das ist was und wenn ich jetzt in allen 50 Staaten dafür registriert bin, dann ist es vielleicht ein bisschen umfangreicher, aber die Freibeträge sind hoch, dann habe ich so ein großes Unternehmen, dass mich das eigentlich auch nicht mehr juckt. Die Zölle sind ja auch letztlich in den USA sehr viel geringer. Es gibt keine einfache Umsatzsteuer. Also es gibt vielleicht 1-2 %, die gezahlt werden müssen beim Zoll. Das ganze Thema ist sehr viel einfacher zu handhaben und deswegen ist es für viele Mandanten möglicherweise interessanter Dropshopping und E-Commerce in den USA zu machen und in Europa nicht zu machen. Oder sich eher auf das US-Geschäft zu konzentrieren, vor allen, weil Amazon, was den E-Commerce betrifft, in den USA 50 % Marktanteil hat. Das heißt, wenn ich bei Amazon richtig drin bin, weiß wie das richtig funktioniert mit FBA und so, habe ich natürlich schon eine gigantische Reichweite, die ich so in der Europäischen Union nur schwer erzielen kann. Um es jetzt nochmal zu sagen, ich brauche kein Unternehmen in den USA, um Dropshipping und E-Commerce zu machen, aber es ist manchmal sinnvoller es zu machen, obwohl es rein rechtlich nicht notwendig ist. Wir haben Mandanten die machen es ohne Unternehmen in den USA und dann wird dann auch dann keine Steuer in den USA fällig. Also wohlgemerkt Sales Tax möglicherweise, aber die Gewinne, die mit US-Kunden bestehen, solange ich keine US-Betriebsstätte habe, müssen nicht in USA versteuert werden. Das heißt, sie werden dann eben dort besteuert, wo sich ein Unternehmen befindet. Wir haben zum Beispiel Mandanten, die sind in Deutschland ganz normal selbstständig, haben dort Gewerbe, verkaufen jeden Monat für 100 000 Dollar Produkte in den USA. Die zahlen dort keine Steuern, die zahlen komplett Steuern in Deutschland auf die Gewinne.
54:48 - Szenario 3: Die Vorteile einer LLC oder C Corporation nutzen
Daniel Kommen wir jetzt zur dritten Gruppe. Also Personen, die weder in die USA umziehen wollen, noch in den USA Business machen wollen. In dieser Kategorie gibt es 3 verschiedene Szenarien oder Beispiele, die uns jetzt helfen, den Sachverhalt noch etwas besser zu erklären.
Sebastian Das erste Beispiel ist die sogenannte Exempt LLC, da gibt es ja sehr viele Informationen im Internet, auch sehr viele Gerüchte, sehr viele Falschinformationen. Wie ich vorhin schon gesagt habe, ist die LLC letztlich gesellschaftsrechtlich eine Kapitalgesellschaft, aber steuerrechtlich eine Personengesellschaft. Die LLC wurde erst in den Siebzigern erfunden und die Steuerbehörde hat sich überlegt, wie ordnen wir also eine LLC ein, die nur einen Gesellschafter hat. Was ist das, was ist das für eine Art von Gebilde, denn eine eigentliche Personengesellschaft ist es nicht, eine Kapitalgesellschaft ist sie ja steuertechnisch auch nicht. Also hat sich das Ministerium damals entschieden zu sagen, eine Einpersonengesellschaft ist eine sogenannte Disregarded Entity. Das heißt, die hat keine eigentliche Rechtspersönlichkeit, die ist kein eigentliches Steuersubjekt, sondern fällt im Grunde steuerlich mit dem Eigentümer zusammen. Wenn ich also in den USA lebe, Amerikaner bin und eine LLC habe - und das genau macht die Beliebtheit der LLC aus - muss ich für die LLC weder eine Steuererklärung einreichen, noch muss ich Buchhaltung, im Sinne von Jahresabschlüssen, Bilanz oder sonst irgendwas einreichen, sondern ich mach’ einfach eine einfache Gewinn und Verlustrechnung und gebe dann das Einkommen aus der LLC auf meiner persönlichen Steuererklärung an. Das heißt, da muss nichts separat eingereicht werden, es wird einfach auf meiner persönlichen Steuererklärung als Einkommensposition verbucht. Wenn jetzt aber der Eigentümer dieser 1 Person LLC nicht in den USA lebt, dann bin ich ja dort auch nicht steuerpflichtig, außer die LLC hat eine Betriebsstätte in den USA. Wenn Sie eine Betriebsstätte in den USA hat, dann sind die Gewinne natürlich durch mich in den USA zu versteuern. Wenn Sie das aber nicht hat, dann bin ich ja als Gesellschafter der LLC, der nicht in den USA steuerpflichtig ist, nicht verpflichtet, eine persönliche US-Steuererklärung einzureichen. Also muss ich auch die Gewinne der LLC nirgendwo in den USA erklären und auch nicht versteuern, sondern ich muss die LLC dort versteuern, wo ich lebe. Wenn ich jetzt also irgendwo lebe, wo ich keine Steuern bezahle, zum Beispiel in Dubai, oder wenn ich als digitaler Nomade durch die Welt tingle und nirgendwo steuerpflichtig bin, dann ist natürlich die LLC eine interessante Rechtsform, denn ich muss letztlich ja, wenn ich es richtig mache, nirgendwo Steuern bezahlen. Die USA sagen, wir wollen keine Steuern von dir, solange du keine Betriebsstätte hier hast. Ich kann also auch US-Kunden haben in den USA, darf aber keine Betriebsstätte haben. Dann ist also diese LLC sehr interessant, denn ich habe dann einige Gesellschaften, für die ich ganz einfach Bankkonten bekomme, einen Stripe Account, einen Paypal Account und so weiter. Was ich für irgendwelche exotischen Offshore Gesellschaften, die ebenfalls steuerfrei sind, gar nicht bekommen kann. Bei der LLC kann ich das alles bekommen und das Einkommen bis dann aus US-Sicht steuerfrei. Wenn ich irgendwo lebe, wo ich keine Steuern bezahlen muss, dann ist es de facto steuerfreies Einkommen. Das ist einer der ganz beliebten und ganz weit verbreiteten Gründe, eine US-Gesellschaft zu gründen.
Daniel Klingt spannend. Da wird es bestimmt einige Nachfragen noch geben von Zuschauern und Zuhörern zu dem Thema, dass Du jetzt gerade erwähnt hast.
Sebastian Wenn ich jetzt natürlich in Deutschland leben würde, dann wäre das eher eine Katastrophe, das wäre steuerlich überhaupt nicht vorteilhaft. Also in Deutschland wird es natürlich gar nicht gehen. Da ist diese Konstruktion nicht machbar, also ist eigentlich nirgends machbar, ganz egal wo man wohnt in Europa und dort als ganz normaler Resident steuerpflichtig ist. Mit Exempt Stati, zum Beispiel in Spanien, Beckham Law, Non Dom Staus, oder auch NHR Status in Portugal, kann man die Sachen schon interessant gestalten möglicherweise. Man muss aber immer darauf achten, gibt es dort lokale Tätigkeiten. Das ist so ein bisschen die Falle. Aber grundsätzlich natürlich machbar. Der zweite Fall eine US-Gesellschaft zum Beispiel zu verwenden ist, ist, wenn ich hier wiederum einen ähnlichen Fall habe, aber letztlich keine LLC verwenden kann. Ein Beispiel, wo ich keine LLC verwenden kann, ist zum Beispiel der, ich wohne in Dubai und möchte jetzt gerne bei Amazon in Deutschland verkaufen. Dann muss ich letztlich nachweisen, dass ich eine deutsche Umsatzsteuer Nummer habe für die Gesellschaft. Die kann ich aber nicht beantragen, wenn ich keine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung bekomme. Welche ich nicht bekomme für die LLC die Exempt ist, denn sie hat ja keine Steuerliche Ansässigkeit in den USA. Also würde ich dort zum Beispiel keine deutsche Umsatzsteuer bekommen, insofern kann ich dann die Gesellschaft bei Amazon in Deutschland wahrscheinlich nicht verwenden. Hier kann ich folgendes machen, ich kann eine C Corporation gründen. Diese C Corporation ist ein eigenständiges Steuersubjekt, die bekommt immer eine Ansässigkeitsbescheinigung in den USA. Wobei Achtung, manchmal muss man 6 - 8 Monate drauf warten. Das heißt, die steuerliche Ansässigkeit der C Corporation ist immer in den USA. Das heißt, ich kann dann auch eine deutsche Steuernummer bekommen. Das heißt, ich kann dann auch zum Beispiel bei Amazon usw. verkaufen. Wir haben ja schon gesagt, die C Corporation zahlt 21 % Steuern mindestens im Bund und dann vielleicht noch im Bundesstaat. Aber wenn ich jetzt nicht in den USA lebe, dann kann mir die Corporation ein Gehalt bezahlen. Also zum Beispiel ich lebe in Dubai, die Corporation bezahlt mir dann ein Gehalt, das heißt ein Großteil der Gewinne wird mir als Gehalt ausbezahlt, das geht ja dann in den USA in die Betriebsausgaben.
Sozialabgaben oder sowas ist nicht zu bezahlen in den USA, oder Einkommensteuer, denn die Tätigkeit findet ja nicht in den USA statt. Insofern kann ich dann sagen - mal angenommen, die Gesellschaft macht 250 000 Dollar Gewinn - ich lass mit 220 000 Dollar Gehalt bezahlen von der C-Corporation. Dann bleiben noch 30 000 übrig, die ich dann ganz normal versteuer und das Gehalt ist dann steuerfrei. Das wäre also eine weitere Konstruktion, ein US-Gesellschaft zu verwenden in einem steueroptimiertem Kontext. Aber auch hier ist das Wohnsitzland das Entscheidende. Natürlich, in Deutschland oder einem ähnlichen Land würde es niemals funktionieren, dann darf man sich niemals irgendwelchen Illusionen hingeben, das wäre komplett illegal.
Daniel Die C Corporation hat aber auch gegenüber der LLC höhere Anforderungen, oder auch Kosten, die man natürlich auch nochmal erwähnen muss. Was muss ich jährlich machen?
Sebastian Bilanzieren. Testat nicht, aber ich muss bilanzieren. Körperschaftsteuer Erklärung einreichen. Also genau, die hat natürlich andere Anforderungen als eine LLC. Das dritte Beispiel ist jetzt, da möchte ich gerne den sogenannten Delaware Flip erwähnen. Wir wissen ja, dass jetzt hier Risikokapital, Wagniskapital, Venture-Capital in den USA in weitaus größerem Umfang bezahlt werden, als in Europa. Ja, ich meine, in gewisser Weise haben die Europäer aufgeholt, aber dennoch ist es so, dass die großen Beträge letztlich am Ende in den USA. Bezahlt werden. Es ist jetzt in fast allen Fällen so, dass US-Investoren nur in amerikanische Firmen investieren, grundsätzlich. Auch wenn es ein europäisches Unternehmen ist. Das hat steuerliche Gründe, das hat Risikogründe, wie gesagt Delaware kennt jeder. Die amerikanischen Investoren wollen also in eine Delaware Gesellschaft investieren. Was ich also dann machen muss als europäischer Start-up Unternehmer, damit meine US-Investoren, die ich mir jetzt sozusagen sichern konnte... Ich muss eine Delaware Gesellschaft gründen und diese Delaware Gesellschaft übernimmt dann meine zum Beispiel Deutsche GmbH in Kontext eines Aktientauschs. Das heißt, die Delaware Gesellschaft bekommt die Anteile an meiner GmbH. Und die anderen Gesellschafter bekommen stattdessen dann Anteile an der Delaware Gesellschaft. Dann habe ich eine Holding in Delaware, ich habe eine operative Gesellschaft in Deutschland und dann können meine US-Investoren in die Delaware Holding investieren. Das nennt man den sogenannten Delaware Flip, ein ganz bekanntes Modell wird laufend gemacht. Mann muss natürlich vorsichtig sein, denn da die Delaware Gesellschaft keine EU Gesellschaft ist, findet hier kein qualifizierter Anteilstausch statt. Das bedeutet, dass die Veräußerung oder die Übertragung der Anteile der Deutschen Gesellschaft an die Delaware Gesellschaft, einer Veräußerung gleichkomme und möglicherweise besteuert werden müssen. Es ist natürlich ein relativ komplexes Vorhaben. Ich habe es ganz einfach beschrieben. Da wird man natürlich mit Anwälten, Steuerberatern schauen müssen, wie man das macht. Da gibt es Möglichkeiten drumherum. In der Regel sind ja viele der Start-ups ohnehin dann gehalten durch Holdinggesellschaften der Start-up Gründer und damit lässt sich das Ganze mit liieren eigentlich. Aber das wäre im Grunde ein drittes Beispiel, wo eine US-Gesellschaft gegründet wird, wo ich nicht vorhab in den USA tätig zu werden und nicht vorhab in den USA zu leben.
Daniel Spannend. Und ich hab das auch mit dem Delaware Flip besonders gelesen. Schon bei so Tech Companies, German Tech Companies, die US-Investoren suchen.
Sebastian Ja, also ist ganz gang und gäbe, dass man diesen Flip dann macht. Man muss sagen, dass immer mehr amerikanische Investoren auch direkt in europäische Unternehmen investieren. Das sollte ich hier hinzufügen. Ja, also es ist nicht immer so, aber es ist relativ häufig der Fall.
Daniel Gut, interessant. Dann haben wir jetzt einen guten Überblick über die 3 Möglichkeiten bekommen und auch wie sie umgesetzt werden, wenn also jemand in den USA ein Unternehmen gründen möchte. Auch die verschiedenen Gesellschaftsformen haben wir eigentlich gut besprochen, welche Gesellschaftsformen in welchem Fall ideal ist, von welcher man lieber die Finger lassen sollte. Die Kosten hast du ja erwähnt. Die sind ja in allen 3 Fällen weitgehend gleich.
Sebastian Genau, man auch klarstellen, die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen sind also hauptsächlich eigentlich steuerlicher Natur. Auch die beschränkte Haftung ist mehr oder weniger bei allen gleich. Ich hatte vorhin gesagt, es gibt nicht korrekte Handhabe der LLC schon potenzielle Risiken, aber unter der Annahme, dass sie richtig angewandt wird, ist das natürlich nicht so.
Daniel Wie ist das vom Renommee? Wenn ich jetzt zum Beispiel in den USA gehe als Unternehmer, das ist ja immer so eine Sache auch mit den Banken. Also ich brauch’ ein Bankkonto, ich möchte vielleicht auch was finanzieren, Kredit beantragen. Hat das hat da die Gesellschaftswahl irgendeinen Einfluss oder gibt es andere Dinge, die die ich beachten muss?
Sebastian Nein, im Grunde genommen ist alles völlig gleich. Ich würde sagen tendenziell C Corporations weit weniger geprüft werden als LLCs, weil einfach davon ausgegangen wird, dass die Compliance bei der Corporation umfangreich ist. Da sind qualifizierte Berater involviert. Dass da irgendwas anbrennt und irgendwas schlampig gemacht wird, da ist die Wahrscheinlichkeit geringer als bei einer LLC.
Daniel Das war sehr interessant. Kann ich dich denn jetzt trotzdem noch zu einem Fazit provozieren? Unternehmensgründung in den USA. Wenn du das vielleicht mal in einem Satz oder zwei Sätzen zusammenfassen kannst. Für wen lohnt sich es und wie geht man es an?
01:07:21 - Fazit Unternehmensgründung in den USA - Für wen lohnt es sich?
Sebastian Die überwiegende Mehrheit von Mandanten, die wir betreuen, sind Mandanten, die in den USA leben beziehungsweise planen, dorthin zu ziehen und im Rahmen des Visums die Gesellschaft gründen. Die andere Gruppe sind Mandanten, wie ihr Business in die USA expandieren wollen. Für die lohnt sich auf jeden Fall, meiner Meinung nach. Dann gibt es ebenso ein paar Sonderfälle wie die, die wir gesprochen haben bis jetzt. Da muss man sich dann überlegen, ob das dann passt oder nicht. Aber für die ersten Personenkreise. Lohnt es sich auf jeden Fall. Das ist auch alles im Grunde genommen machbar. Die Kosten richten sich dann in der Regel natürlich nach dem Aufwand, der dann auch verbunden ist mit der laufenden Buchhaltung, aber das ist alles machbar und auf jeden Fall ein empfehlenswerter Schritt, wenn man in der Situation ist.
Daniel Letzte Frage: Der Zuschauer, der Zuhörer, der jetzt auf den Geschmack gekommen ist, weiter gehen will, Fragen hat, wie kommt er an seine Antworten?
01:08:20 - Wo bekommt man weitere Antworten?
Sebastian uskanzlei.com ist die Webseite. Unsere Kanzlei in Austin, Texas. Da gibt es sehr viele Informationen zu allen möglichen Themen. Auch zu den Themen, die wir gerade besprochen haben. Da kann man sich einlesen und der nächste Schritt wäre dann, bevor man dann zur Gründung schreitet, Beratungsgespräche zu buchen und dann nochmal die konkrete persönliche Situation durchzusprechen. Dann kann man letztlich mit der Gründung beginnen.
Daniel Ok klasse, vielen Dank. Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland. Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht.