Serbien: Geheimtipp für Auswanderer auf dem Balken

Zu Gast: Đorđe Jeftić

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Die Schönheit der Donau, reizvolle Berge, eine interessante Kultur und Geschichte: Dies sind nur einige Vorteile, die Serbien Auswanderern bietet. Auch wenn das Land zum Auswandern recht unbekannt ist, sprechen noch einige weitere Aspekte für einen Wohnsitz in dem zentralbalkanischen Staat. 

Unter anderem bietet Serbien steuerliche Vorteile, wie uns der serbische Rechtsanwalt Đorđe Jeftić erklärt. Er lebt und arbeitet in der Stadt Novi Sad, die zur ersten “Europäischen Kulturhauptstadt” außerhalb der EU wurde. Hier berät er unter anderem deutsche Auswanderer, die rechtlichen Beistand bei Angelegenheiten wie Firmengründung oder Immobilienkauf wünschen.

Key Takeaways

  • Serbien ist kulturell reich und geschäftlich reizvoll.

  • Das Land bietet günstige Lebenshaltungskosten. 

  • Serbien bietet die Nähe zur EU, ohne Mitglied der Europäischen Union zu sein.

  • Günstige Steuern und vorteilhafte Bedingungen für die Firmengründung machen Serbien zu einem attraktiven Land für Unternehmer.

  • Eine gute Küche und ein freiheitlicher Lebensstil sind Aspekte, die das Leben in Serbien prägen.

Das Steuersystem in Serbien

Serbien hat ein progressives Einkommensteuersystem mit einem Freibetrag von 32.000 Euro pro Jahr. Ab diesem Jahreseinkommen beträgt der Einkommensteuersatz 10 % und steigt progressiv auf maximal 20 % an. Zudem liegen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz vor, die eine doppelte Steuerlast vermeiden.

Die Unternehmenssteuer beträgt in Serbien aktuell 15 %. Allerdings gibt es für bestimmte Branchen Steuererleichterungen, die zu einer Senkung der Körperschaftsteuer auf bis zu 3 % führen können. 

Die Kapitalertragsteuer ist auf 15 % festgelegt. Sie wird nicht nur auf Gewinne aus Aktien und dem Verkauf anderweitiger Anlagegüter erhoben, sondern gilt auch für das Krypto-Trading

Visa, Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in Serbien

Wenn Sie Interesse an einem Umzug nach Serbien haben, sei es aus privaten Gründen oder um Ihre geschäftlichen Tätigkeiten zu erweitern, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. 

Grundsätzlich dürfen Sie sich als österreichischer, Schweizer oder deutscher Staatsbürger ohne Visum bis zu 90 Tage lang in Serbien aufhalten. Möchten Sie das Land also erst einmal näher kennenlernen, bevor Sie sich entscheiden, Ihren Wohnsitz dorthin zu verlegen, dürfen Sie bis zu drei Monate lang bleiben. Danach ist die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Zu dieser führen vorrangig diese Wege: 

  • Arbeitserlaubnis: Gehen Sie ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen in Serbien ein, erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis und mit dieser verbunden eine Aufenthaltsgenehmigung.

  • Unternehmensgründung: Sind Sie selbständig tätig oder gründen Sie ein Unternehmen in Serbien, können Sie sich ebenfalls um die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bewerben. Dabei ist die Firmengründung in Serbien schnell und einfach möglich. Eine GmbH beispielsweise können Sie innerhalb von nur fünf Tagen gründen. Das Mindeststammkapital beträgt dabei 1 Euro. 

  • Immobilieninvestition: Eine weitere Möglichkeit zum Erwerb der Aufenthaltserlaubnis bietet die Immobilieninvestition. Kaufen Sie ein Haus oder eine Wohnung in Serbien, können Sie also auch die Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
    Ausgenommen von der Immobilieninvestition ist der Kauf von Ackerland, der für Ausländer nicht gestattet ist. Dies gilt allerdings nur für Privatpersonen. Ein in Serbien gegründetes Unternehmen ist zum Kauf von Ackerland berechtigt, was insbesondere auch im Sinne des Vermögensschutzes interessant ist.

  • Familienzusammenführung: Unternehmer oder Angestellte, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Serbien erhalten haben, können für ihre Familie im Sinne der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Diese Vorteile bietet Serbien Unternehmern, Investoren und Privatleuten

Serbien ist ein Land, das Menschen in verschiedenen Lebenssituationen und mit verschiedenen Plänen Vorzüge bietet. Unternehmer können beispielsweise von der Nähe zur EU profitieren, denn Serbien ist, ebenso wie Montenegro, von Deutschland, Österreich und der Schweiz sogar mit dem Auto erreichbar. Serbien ist allerdings nicht Mitgliedstaat der EU, weshalb Sie deren recht strengen Regulierungen dort nicht unterliegen. 

Interessante Chancen für Freiberufler

Besondere Vorteile bietet das Land zudem Freiberuflern. Bei einem Jahresverdienst von bis zu 50.000 Euro zahlen diese lediglich rund 250 Euro Steuern und Sozialabgaben. Vond er Buchhaltungspflicht sind sie befreit.

Angenehmer Lebensstil

Privatpersonen genießen in Serbien ebenso einen freiheitlichen Lebensstil und können sich in ihrer Freizeit vielfältig betätigen. Sei es das Skifahren oder Wandern in den Bergen, ein ausgedehnter Spaziergang in den Donauauen oder das Erkunden kultureller Reichtümer, wie sie die Stadt Novi Sad bietet - Serbien hat viel zu bieten. Zieht es Sie ans Meer? Dann sind Sie von Serbien aus aber auch innerhalb von recht kurzer Zeit in Montenegro und können hier die Freizeit am Strand genießen.

Spannende Investitionsmöglichkeiten

Interessant ist für Investoren darüber hinaus der Immobiliensektor in Serbien. Es handelt sich dabei um einen dynamischen Markt, der im Wachstum begriffen ist und aktuell noch ein großes und attraktives Angebot bereithält. Damit ist Serbien auch dann interessant, wenn Sie Ihr Vermögen durch Investitionen diversifizieren möchten oder im Rahmen des Vermögensschutzes in Immobilien außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz investieren möchten.

Auswandern bietet das Land, das Wein und Berge, Kultur und Natur, ein Gefühl von Freiheit und günstige Voraussetzungen für die Unternehmensgründung miteinander verbindet, also interessante Chancen. 

Interessieren Sie sich nicht nur für das Auswandern in ein Land außerhalb der EU, sondern möchten Sie sich gern persönlich darüber informieren, wie Ihr Vermögensschutz aussehen kann? Dann werfen Sie auch einen Blick auf unsere Events und ergreifen Sie die Möglichkeit, sich bei einer Veranstaltung genauer zu informieren.

Kontaktdaten und Links: 

Đorđe Jeftić

Webseite: www.jeftic.rs/de/

E-Mail-Adresse: office@jeftic.rs

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