Italien - Wein, Sonne, wenig Steuern
Wie sich Italien heimlich still und leise steuerlich attraktiv gemacht hat
Ein Gespräch mit Dr. Gert Gasser
Italien ist als Steuerparadies noch ein absoluter Geheimtipp! Und das, obwohl es Christiano Ronaldo schon vorgemacht hat. Und Ronaldo ist nicht der Einzige, auch andere Superreiche verlegen ihren Wohnsitz nach "Bella Italia".
Denn das Land will die wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung der italienischen Republik fördern. Dafür bieten die italienischen Steuerbehörden zahlreiche Vorteile für Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen.
Profiteure sind Italiener, die in die Heimat zurückkehren und Ausländer, die ihren Steuersitz nach Italien verlagern. Für Beschäftigte reduziert sich die Einkommensteuer im „günstigsten Fall“ um bis zu 93 Prozent. Es gibt aber auch weitere Steuervergünstigungen für Familien, Rentner und Freelancer aus der Bundesrepublik Deutschland.
Wie sie davon profitieren können, erfahren Sie in unserem aktuellen Podcast mit dem Steuerberater Dr. Gert Gasser. Schon seit über 15 Jahren berät er Mandanten erfolgreich zu den Themen Wohnsitzverlegung und Anmeldung in Italien.
Die Folge ist auch auf allen gängigen Podcast Plattformen zu finden:
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Welche Vorteile bietet ein Wohnsitz in Italien?
Italien ist allgemein bekannt für seine beeindruckende Geschichte und Kultur, angenehmes mediterranes Klima, exzellente Küche, schicke Mode, Fußball und einfach „La Dolce Vita“. Kurzum, Italien ist ein ideales und beliebtes Urlaubsziel für die meisten Deutschen. Warum also nicht seinen Wohnsitz dahin verlegen?
Italien ist im Vergleich zu anderen Steueroasen sehr groß und hat viel zu bieten. Sie können entweder hoch im Norden in der atemberaubenden Natur der italienischen Alpen leben, an der sonnigen Mittelmeerküste, ganz im Süden in Sizilien oder im pulsierenden Herzen der Großstadt Roms mit seinen über 4 Millionen Einwohnern.
Einer der größten Vorteile von einem Wohnsitz in Italien ist die geografische Nähe Italiens zu Deutschland, der Schweiz und Österreich. Man muss nicht mal ins Flugzeug steigen, sondern kann bequem mit dem Auto Freunde und Familie in der Heimat besuchen oder bei etwaigen gesundheitlichen Problemen in eine deutsche Klinik fahren. Auch für Familien mit Kindern kann Italien besonders attraktiv sein. Denn in Südtirol und allen größeren Städten wie Mailand, Rom oder Genua gibt es deutsche Schulen. Besonders interessant wird es für kinderreiche Familien, d. h. Familien mit drei oder mehr Kindern, denn sie erhalten besonders hohe steuerliche Vorteile.
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Wie verlege ich meinen Wohnsitz nach Italien?
Erstwohnsitz Italien Steuern: Seit 2007 benötigen EU-Bürger und Schweizer in Italien keine italienische Aufenthaltsgenehmigung mehr. Einreisen können Sie ganz einfach mit dem Reisepass.
Nach der Wohnsitzverlegung nach Italien, müssen jedoch mehrere administrative Schritte vorgenommen werden, um sich legal in Italien niederzulassen.
Der Wohnsitzwechsel muss innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe) gemeldet werden.
Ebenfalls notwendig ist die Registrierung bei der italienischen Steuerbehörde, um eine Steuernummer zu erhalten. Dieses Verfahren ist für jedes Familienmitglied zwingend.
Nicht-EU-Bürger
Seit 2017 bietet Italien für Nicht-EU-Bürger ein Investor-Visum-Programm an, welches es für wohlhabende Nicht-EU-Bürger relativ einfach macht, sich in Italien niederzulassen.
Dafür muss vor der Einreise nach Italien ein Antrag für eine italienische Aufenthaltsgenehmigung für Investoren beantragt und genehmigt werden.
Vergessen Sie bei all dem nicht, dass es oft eine größere Herausforderung ist, Ihre frühere Heimat „korrekt“ zu verlassen, als sich in Italien niederzulassen.
Was hat es mit der “Zuzügler und Rückkehrer Regelung” auf sich?
Um die wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklung des Landes zu unterstützen, hat die Regierung seit 2016 einige Gesetze eingeführt, um einen Anreiz für die Rückkehr bzw. Zuwanderung von Arbeitskräften und Akademikern zu fördern.
Diese Regelungen wurden seither immer wieder angepasst und sind auch für das Jahr 2022 gültig. Bekannt ist dieses Gesetz unter "Rientro cervelli", "rientro docenti" oder "regime degli impatriati".
Das Fördergesetz sieht vor, dass allen Personen, die ab dem Jahr 2020 vom Ausland nach Italien gezogen sind bzw. das noch tun werden, von Steuervergünstigungen auf ihr Einkommen profitieren. Gemäß dieser Regelung werden nur 30 % des Einkommens in Italien besteuert, sodass 70 % steuerfrei sind. Die Begünstigung gilt für 5 Jahre und betrifft alle Einkommen aus
Angestelltenverhältnissen, als Freelancer oder Unternehmer.
Welche Voraussetzungen müssen die Angestellten/ Akademiker erfüllen?
Steuerwohnsitz für mindestens 2 Jahre im Ausland
Verpflichtung für mindestens 2 Jahre den Steuerwohnsitz in Italien beizubehalten
Arbeitstätigkeit muss überwiegend in Italien ausgeübt werden
Für Forscher, Wissenschaftler und Dozenten gilt sogar eine noch höhere Begünstigung auf das Einkommen. Bei einer Verlegung des Wohnsitzes nach Italien ab 2020 sind 90% des Einkommens steuerbefreit, das heißt nur 10% müssen versteuert werden. Die Regelung kann für sechs Steuerjahre in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen Forscher, Wissenschaftler und Dozenten erfüllen?
Universitätsabschluss
Mindestens zweijährige Tätigkeit in ausländischen Universitäten, öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtungen
Ausübung der Lehre oder wissenschaftlichen Tätigkeit in Italien
Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, von den besonders attraktiven 10% profitieren zu können. Für Familien mit drei oder mehr Kindern oder bei der Wohnsitzverlegung in eine südliche Region Italiens fällt die Reduzierung ebenfalls auf 10%.
Ist eine Verlängerung der Steuerbegünstigung möglich?
Seit 2020 gibt es eine Neuerung im Gesetz, sodass die Verlängerung der Steuerbegünstigung für weitere 5 Jahre möglich ist. Das ist unter drei Voraussetzungen möglich. 1. Die Person selbst oder der Ehepartner erwirbt eine Immobilie in Italien. 2. Die Person hat mindestens drei minderjährige oder unterhaltsberechtigte Kinder. 3. Die Person zieht in eine südliche Region Italiens.
Im Normalfall ergibt sich für den zweiten Fünfjahreszeitraum eine Verminderung auf eine 50% Reduzierung. Erfüllt man bestimmte Voraussetzungen, wie zu Beispiel drei oder mehr Kinder, oder ist wohnhaft in einer südlichen Gemeinde, kann es Ausnahmen geben.
Gilt die Steuervergünstigung auch auf das Einkommen von Freelancern?
Ja. Als Freelancer ist es sogar besonders unkompliziert, die Begünstigung kann direkt in der Steuererklärung angewendet werden. Bei höheren Beträgen kommt es teilweise zu Kontrollen seitens des Finanzamtes, welches natürlich überprüfen möchte, ob die Person wirklich alle Voraussetzungen erfüllt.
Bei Freelancern gilt außerdem die europäische De-minimis Staatsbeihilfen Regelung. Das heißt, Freelancer dürfen einen Steuervorteil erhalten, der in einem Dreijahreszeitraum 200'000 € nicht überschreitet. Geht der Betrag darüber hinaus, wird der Überschuss progressiv besteuert.
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Attraktive Rentenregelung in Süditalien
Das Gesetz über die Pauschalsteuer wurde 2019, mit dem Ziel wohlhabende Personen nach Italien zu locken und die lokale Wirtschaft in Gemeinden Süditaliens mit geringer Bevölkerungsdichte zu stärken, weiter ausgebaut. Seitdem haben natürliche Personen die Möglichkeit für 9 Jahre von einer Ersatzsteuer in Höhe von 7 % zu profitieren.
Die Ersatzsteuer bezieht sich auf Auslandseinkommen jeglicher Art. Zusätzlich sieht diese Regelung eine Befreiung von der Vermögensteuer auf Liegenschaften im Ausland (IVIE) und auf Finanzvermögen im Ausland (IVAFE) vor.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ersatzsteuer:
Die Person war in den letzten 5 Jahren nicht in Italien ansässig.
Die Pensionseinkünfte müssen aus ausländischer Quelle sein.
Der steuerrechtlicher Wohnsitz muss in bestimmten Regionen Süditaliens gewählt werden: Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien oder Sizilien
Die gewählte Gemeinde muss eine Bevölkerung von weniger als 20.000 Einwohner aufweisen. Oder eine Gemeinde, die von den Erdbebenereignissen in den Jahren 2016 und 2017 betroffen war und weniger als 3.000 Einwohnern hat.
Welche anderen Steuervorteile bietet Italien noch?
Italien ist ein absolutes Steuerparadies, was die Erbschaftsteuer betrifft. Bei Vererbungen und Schenkungen innerhalb der Familie gelten sehr hohe Freibeträge von bis zu 1 Million pro Erbe. Für den überschüssigen Teil findet erst dann die geringe Erbschaftsteuer von 4% Anwendung.
Für Finanzanlageprodukte wie zum Beispiel Depots, Lebensversicherungen und Ähnliche Anglagen beträgt die Vermögensteuer 0,2% im Jahr.
Im Gegensatz zur Remittance Basis in UK, Irland oder Malta, wo Auslandseinkünfte nur dann steuerfrei sind, wenn sie keinen Bezug zum Wohnsitzstaat haben und/oder nicht dahin ausgeschüttet oder da ausgegeben werden, darf Auslandseinkommen in Italien ausgegeben und verwendet werden - und das macht ja besonders im Shoppingparadies Italien wirklich Spaß.
Was ist die Pauschalbesteuerung?
Diese Regelung sieht im Wesentlichen vor, dass man für alle Einkommen, die man im entsprechenden Jahr erzielt, nur eine Pauschalsteuer in Höhe von 100'000 € bezahlt. Interessant ist die Regelung in Italien vor allem deshalb, weil es keine quantitativen Schwellenwerte gibt. Ob das Einkommen 1 Million, 10 Millionen oder 100 Millionen beträgt, ist irrelevant. Mit der Pauschalsteuer sind alle Einkommen, die aus dem Ausland stammen, zur Gänze abgegolten. Diese Regelung findet für einen Zeitraum von maximal 15 Jahren Anwendung. Die 15 Jahre sind allerdings keine Mindestdauer, man kann jederzeit problemlos aus dem Verfahren aussteigen.
Welche Herausforderungen gibt es, wenn man von der Pauschalsteuer Italiens profitieren will?
Gerade, wenn man aus Deutschland wegzieht, ist die Wegzugsteuer ein wichtiges Thema. Auch muss beachtet werden, wo die Einkommen generiert werden und was der Quellenstaat verlangt. In Deutschland gibt es beispielsweise das Thema mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, wo Kapitalerträge aus deutscher Quelle nach dem Wegzug nicht sofort freigestellt, sondern für einen bestimmten Zeitraum weiterhin versteuert werden. Ein anderes Beispiel sind Miet- oder Pachteinnahmen aus dem Ausland. Nach dem internationalen Steuerrecht werden in der Regel Immobilie dort besteuert, wo sie sich befinden. Auf diese Anwendungen der Steuer im ausländischen Staat hat die italienische Pauschalsteuer natürlich keinen Einfluss. Es geht daher darum herauszufinden, wie man es schafft, so zu strukturieren, dass es im Quellenstaat möglichst steueroptimiert vonstattengehen kann.
Von der italienischen Seite geht es vor allem darum, nachzuweisen, dass der Zuzügler in den letzten 10 Jahren keine wesentlichen Kontaktpunkte zu Italien hatte.
Für all diese Themen lohnt sich eine detaillierte Beratung. So können Sie am besten herausfinden, ob der Geheimtipp “Italien als Steuerparadies” das Richtige für Sie ist und welche Unterschiede zu Irland, Malta, Andorra, Dubai und Co. bestehen.
Außerdem bieten wir auf unserem Podcast Perspektive Ausland auch Informationen zu vielen anderen Ländern wie Luxemburg, Andorra, Malta, Singapur und auch andere interessante Themen für Sie wie z.B. Passives Einkommen oder Steuerrecht zu Dropshipping & E-Commerce, Wer sollte eine LLC gründen? und mehr.
Kontaktdaten und Links:
Dr. Gert Gasser
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Timestamps
00:00:24 - Begrüßung und Zusammenfassung einiger Vorteile Italiens
00:06:10 - Gast Vorstellung Herr Dr. Gasser
00:10:09 - Verlagerung des Wohnsitzes - keine halben Sachen machen
00:16:02 - Extreme Steuerersparnisse mit der Zuzügler und Rückkehrer Regelung
00:32:25 - Pauschalbesteuerung in Italien
00:34:56 - Welche weiteren Steuervorteile gibt es?
00:40:46 - Herausforderungen im System und wie sie überwunden werden können
00:48:55 - Wie ist Italien zum Thema Krypto eingestellt?
00:54:28 - Die attraktive Rentenregelung für den Süden Italiens
00:59:03 - Steuerparadies für Erbschaft und Schenkungen
01:07:35 - Richtig oder Falsch? Fakten zu Italien
01:09:32 - Kontaktdaten, Verabschiedung
Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland EP39: Italien - Wein, Sonne, wenig Steuern
Wie sich Italien heimlich still und leise steuerlich attraktiv gemacht hat
Ein Gespräch mit Dr. Gert Gasser
Perspektive Ausland – Der Podcast für Unternehmer und Freiberufler die es ins Ausland zieht, egal ob Steuerplanung, Auslandsfirmen-Gründung oder Lifestyle Fragen. Hier geht es jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.
00:00:24 - Begrüßung und Zusammenfassung einiger Vorteile Italiens
Daniel: Schön, dass es geklappt hat. Herr Gasser, dass wir die Möglichkeit haben, heute über Italien zu sprechen. Italien ist ja eigentlich nicht bei uns im Focus, weil auf den ersten Blick das Steuersystem nicht so attraktiv ist. Trotzdem reden wir heute über Italien, weil, da gibt es doch noch einiges, was man wissen muss und ist ja auch so, dass Mandanten von uns jetzt sogar auf uns schon direkt zugegangen sind zu dem Thema. Vielleicht kann Sebastian ganz kurz was dazu sagen? Inwieweit da Mandanten sich auch schon für Italien interessiert haben.
Sebastian: Ja, absolut also ich meine, Italien ist natürlich ein wahnsinnig attraktives Land. Es ist eine schöne Kultur, es ist landschaftlich schön, Wetter ist fantastisch und für Deutsche ist es natürlich auch ein Traumland. Es kann sich jeder vorstellen, in Italien zu leben und bisher war es ja so, dass man gesagt: Naja Italien ok, aber es ist kompliziert steuerlich, die Behörden sind nicht effizient. Da geht man vielleicht im Urlaub hin, aber dorthin zu ziehen, bringt ja nichts. Aber jetzt reden wir ja darüber. Vor einigen Jahren hat ja die italienische Regierung beschlossen, für Ausländer attraktive steuerliche System einzuführen. Das Interesse ist groß. Und wenn man dann von uns natürlich sagen kann: Ja also, wenn ich mir jetzt aussuchen kann Malta oder Italien ja, dann lieber Italien. Malta, da ist es eng, da ist es klein. Aber wenn es natürlich irgendwo anders geht, um so besser. Ich meine, wir haben ja auch andere Länder gesehen wie Portugal oder Spanien, die ähnliche Stati wie "Beckham Law" haben und die unheimlich populär sind.
Gert: Das kann ich mir natürlich vorstellen. Also meine Wahrnehmung ist, dass Italien eben schon seit mehreren Jahren eben verschiedene Verfahren eben eingeführt hat, die die Zuzügler oder ich kann es mir generell die Ansässigkeit von Personen aus dem Ausland eben begünstigen. Diese Regelung zur Pauschalsteuer ist eine von mehreren Verfahren, die es gibt, die Italien attraktiv machen. Es gibt ja sehr viele Gründe, die Italien attraktiv machen. Jedes Mal. Sie haben schon angesprochen. Das schöne Klima, das gute Essen, die teilweise geringeren Lebenshaltungskosten. Ich muss sagen, wir sind als Kanzlei hier, seit mehreren Jahren eben zu diesem Thema aktiv. Es gibt schon eigentlich seit Einführung dieses Verfahrens reges Interesse. Ich sag jetzt mal aus dem ganzen deutschsprachigen Ausland, nicht nur Deutschland, sondern auch Lichtenstein, Schweiz, Österreich, dazu die ganze DACH -Region. Ja, es ist ein sehr interessantes Verfahren. Es ist nicht ganz einfach, es gibt Themen, sei es auf italienischer Seite, als auch auf jeweils im Staat zu klären, aus denen man halt dementsprechend jetzt gerade wegzieht. Da gibt es ja auch speziell, was Deutschland betrifft, doch einige Dinge, die man berücksichtigen muss. Aber alles in allem ist Italien eine interessante Destinationen. Unabhängig von der Pauschalsteuer kommt es noch dazu. Was viele nicht wissen ist, dass auch was die Erbschaftsteuer betrifft, Italien ein absolutes Steuerparadies ist, weil Italien im Unterschied zu Deutschland sehr, sehr geringe Steuersätze hat. Bei Vererbungen und Schenkungen innerhalb der Familie findet grundsätzlich einer Erbschaftsteuer von 4% Anwendung und es gibt sehr hohe Freibeträge von bis zu einer 1.000.000 € pro Erbe, also sprich da kann schon einiges an Erbmasse zusammenkommen, bevor überhaupt die Steuer Anwendung findet. Erst über den überschüssigen Teil findet dann die Erbschaftsteuer von 4% Anwendung. Das gab es auch schon. Das ist eigentlich schon seit Längerem so. Seit in Deutschland die große Erbschaftsteuer eingeführt wurde, ist auch zu diesem Punkt das Interesse aus Deutschland nochmals gestiegen. Wie gesagt, es ist ein interessantes Land.
Daniel: Man merkt ja richtig, sie sind da demnach voll im Stoff. Es sprudelt ja nur vor Begeisterung aus Ihnen raus. Was wir jetzt unbedingt noch tun müssen für unsere Zuschauer und Zuhörer, das gehört ja eigentlich ans Anfang an den Beginn der Sendung. Herr Gasser, Sie als Experte, wir freuen uns ja heute mal einen Experten hier bei uns zu haben, der uns über Italien das alles erzählen kann. Können Sie sich bitte nochmal unseren Zuschauern und Zuhörern kurz vorstellen? Also wer sie sind und was Sie tun.
00:06:10 - Gast Vorstellung Herr Dr. Grasser
Gert: Ja, gerne. Ja, mein Name ist Gert Gasser. Ich bin Steuerberater in Südtirol. Wir haben ich bin Partner einer Steuerberatungskanzlei an 3 verschiedenen Standorten. Wir sind in Bozen, Lana und in Naturns. Wir sind zirka ein Team von 35 Personen. Ich war schon seit Jahren, bin schon seit Jahren aktiv, also ich arbeite jetzt seit doch einiger Zeit und seit zirka 15 Jahren bin und wir haben uns als Kanzlei sehr als auf dieses Thema der Wohnsitzverlegungen und auch Anmeldungen hier in Italien spezialisiert. Ich führe die Kanzlei in zweiter Generation weiter. Eigentlich wurde die schon vor über 40 Jahren von meinen Eltern gegründet. Es sind auch natürlich noch einige Familien externe Associates dabei und wir sind eben sehr aktiv in der Beratung. Zu Themen wie Wohnsitzverlegung, Zuzügler Regelungen, es gibt da verschiedene Verfahren, die eben in Italien Anwendung finden. Auch zu ganz trivialen Themen, wie Regelungen der steuerlichen Probleme in Italien, wenn jemand eine Immobilie in Italien kauft am Gardasee, am Comersee, in der Toskana. Wir beraten eigentlich Kunden Italienweit und auch wenn es dann geht, um die laufenden Verpflichtungen, die daraus dann danach resultieren.
Daniel: Spannend. Jetzt, bevor wir dann noch auf die Details weiter eingehen, was ist denn jetzt so der typische Mandant, der sich an ihre Kanzlei wendet und nach Italien ziehen möchte? Also wir reden jetzt in erster Linie über Deutschland, Österreich, Schweiz, das ist auch, was unsere Kunden ausmacht. Was ist das für ein typischer oder klassischer Mandant, der zu Ihnen kommen, sagt: Herr Grasser, helfen Sie mir bitte, ich möchte mich jetzt in Italien niederlassen.
Gert: Also ein typischer Mandant ist eine wohlhabende Person, die im 7 - 8-stelligen Bereich mal eben Vermögenswerte angehäuft hat, häufig eben ich sage jetzt mal in Finanzanlagevermögen investiert ist, teilweise auch jetzt mal in den letzten Jahren auch teilweise in Kryptowährungen investiert hat. der dann aus den verschiedensten Gründen sagt OK, er möchte das gerne steuerlich optimiert handhaben. Der in Kenntnis davon ist oder in Kenntnis gekommen ist, dass es eben diese besonderen Regelungen in Italien gibt und der dann sagt, OK es ist für mich recht ein Leichtes, den Wohnsitz von Staat A nach Italien zu verlegen, um dann eben hier in den Genuss dieser Vergünstigung zu kommen. Also im Normalfall, die Mandanten sind jetzt eher, ich sag jetzt mal, schon, haben bereits einen Exit oder eine Firma häufig schon veräußert. Haben, wie gesagt, für höhere Millionenbeträge investiert und können auch recht schnell und einfach die Zelte abbrechen. Wo häufig, wo es viele Anfragen gibt, aber was ich leider sehr schwierig ausgestalten lässt, dann eben zur Anwendung dieser Regelungen, dass sind natürlich Personen, die in Deutschland ansässig sind, dort sehr stark verwurzelt sind. Im Sinne von, dass sie dort, weiß nicht, Geschäftsführer sind oder Aufsichtsrat Mandate, noch die Familie in Deutschland haben mit Kind und in den Schulen und so weiter. Also da tut man sich natürlich schwerer, Ich sage jetzt mal, einen sauberen Cut zu machen, einen schnellen und sauberen Cut zu machen und dann mit Kind und Kegel dann nach Italien zu kommen. Weil natürlich in der Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit, sei es internationales Steuerrecht ist das so, aber auch natürlich im Italienischen und im Deutschen, dass man zur Ermittlung des Lebensmittelpunktes, natürlich dann auch auf darauf schaut, wo die Familie ist und wo die wirtschaftlichen Beziehungen am stärksten sind.
00:10:09 - Verlagerung des Wohnsitzes - keine halben Sachen machen
Sebastian: Absolut, ich meine, es ist ja, das ist ja auch bei uns laufend Thema in der Beratung. Genauso. Sie sprechen da auf jeden Fall natürlich ein schwieriges Thema auch an, weil wie gesagt, manchmal, also manche Mandanten denken dann man könnte irgendwie halb umziehen. Ja, also man kann, wie gesagt, zum Beispiel der Ehemann kann umziehen, die Familie bleibt in Deutschland und so. Das sind ja Dinge, die funktionieren alle nicht. Ja oder man ist nur in Italien auf dem Papier, aber in Wirklichkeit hält man sich woanders auf. Also diese ganzen Dinge, das ist ja heute gar nicht mehr möglich. Ja, also man muss es richtig machen. Man muss es leben. Und wenn es nicht leben kann, weil es nicht realistisch ist, wenn man zu sehr verwurzelt ist, dann kann man es halt leider nicht machen. Ja, also so ist es. Die Realität. Sehen Sie sicherlich genauso.
Gert: Das ist genau das. Sie sprechen da einen wichtigen Punkt an, Herr Sauerborn. Also, wir haben ja auch ganz viele Anfragen, zum Beispiel von Personen, die bereits eine Immobilie, eine Firmenimmobilie am Gardasee zum Beispiel haben. Und die sagen dann: Ja, das wäre doch super, ich bleibe weiterhin Geschäftsführer meiner deutschen GmbH, habe dort, ich weiß nicht, 500.000 oder 1.000.000 Einkommen unter anderem, melde mich formell da in Italien bei ihnen an und für den ganzen Rest dann. Ja, schaffe ich es dann, diese Einkommen aus deutscher Quelle der Besteuerung in Deutschland zu entziehen und zahl da 100.000 und that's it - zum Beispiel, um jetzt auf diese eine Regelung der Pauschalsteuer Bezug zu nehmen. So einfach geht das natürlich nicht. Also da sind die Probleme einerseits natürlich in Italien zu finden, aber natürlich vor allem dann in im Staat des, im Quellenstaat, wo eben, die Person dann eben herziehen würde.
Gert: Ja, das ist eine interessante Frage. Ich glaube, Italien hat einfach verstanden, also Italien hat schon über seit Jahrzehnten unter einem Brain Drain gelitten. Italien war sie vielleicht auch dieses schlechten Rufs bewusst, den Italien im Ausland hatte. Ich glaube, was vor allem, ich sage jetzt mal, Begehrlichkeiten geweckt hat, oder vielleicht einfach ein Umdenken ausgelöst hat, ist einfach die Tatsache, dass Italien gesehen hat, wie andere Staaten diese Punkte eben handhaben. Also natürlich, ich war da ganz vorne dabei, sag ich jetzt mal, oder sehr aufmerksam, wie das Gesetz im Jahr 2016 kam, also dieses Rahmengesetz zur Pauschalbesteuerung. Das wurde im Jahr 2016 verabschiedet. Ich kann mich noch genau gut an den Werdegang erinnern und da wurde laufend eben auch auf diese, auf die sehr positive Erfahrung in anderen Staaten verwiesen. Vor allem damals natürlich war das noch mit dem. Resident but not domiciled Verfahren in England, was, als Anleihe genommen wurde, um zu zeigen oder eben um auch mal die Attraktivität dann für den italienischen Staat zu unterstreichen. Und natürlich, am Ende, was riskiert Italien hier eigentlich? Nicht viel. Natürlich, Italien spricht Personen an, die es vielleicht nicht ansprechen würde. Die Personen, die kommen, im Normalfall begnügen die sich nicht mit einer Mietwohnung, obwohl das auch gehen würde, aber im Normalfall kaufen die sich teure Häuser. Die verlegen dann effektiv ihren Lebensmittelpunkt hierher. Die bauen die Häuser um, die geben dann Geld hier aus, die bringen ihre Boote mit und ankern die dann in einem italienischen Hafen. Die bringen dann die italienische Wirtschaft zum, die kurbeln die ein bisschen an, also die helfen da mit. Wir reden da auch in absoluten Zahlen jetzt auch nicht so von riesigen Nummern, das sei auch erwähn. Aber natürlich, Italien ist sich eigentlich bewusst geworden, so wie wir wahrgenommen werden, das ist ein Problem und deshalb müssen wir ein interessantes Gesamtpaket schnüren, welches dann für potenzielle Zuzügler dann interessant ist.
Daniel: Weiß man denn ungefähr, wieviel Personen bisher seit 2016 davon Gebrauch gemacht haben?
Gert: Ja, es gibt Statistiken, die jährlich veröffentlicht werden zu den abgegebenen Steuererklärungen, wo das dann auch aufgeschlüsselt wird und ich sage jetzt mal, wir sind gestartet im Jahr 2017. Ich meine, 2017 war ja das erste Jahr der Anwendung, da waren es circa 70-80 Personen. In der Zwischenzeit sind das circa 400 - 500 Personen. Die letzten Zahlen beziehen sich auf die Steuererklärung 2020 und da waren es circa 400 Personen in ganz Italien. Das sind, ich sage jetzt mal die, die Hauptpersonen plus die Familienmitglieder, die sind da bereits mit reingerechnet.
Sebastian: Also sehr, sehr kleine Zahlen noch. Ja, also wenn man sich das jetzt mal, sie hatten vorhin im Non-Dom Status, der jetzt ja schon jahrhundertelang letztlich existiert, da reden wir doch von Zehntausenden von Personen. Das heißt, es ist in Italien sozusagen alles noch am Kommen.
00:16:02 - Extreme Steuerersparnisse mit der Zuzügler und Rückkehrer Regelung
Gert: Absolut. Also es ist gekommen, das Gesetz wurde 2016 eingeführt. Weil sie ja auch vorher erwähnt hatten, die Wahrnehmung sind eher Mitte links Regierungen und so weiter. Also eigentlich ist seit 2016 als das Gesetz eingeführt wurde, gab es sehr stark linksgerichtete Regierungen und bis dato wurde die Regelung gar nie, also die stand nicht so Diskussion, dasa etwas abgeschaffen wird. Im Gegenteil, sie wurde sogar ausgebaut. Also es wurde in einem zweiten Moment dann diese Pauschalsteuer mit den 100.000 wurde danach hergenommen als Beispiel für diese Pauschalsteuer der 7% für die Rentner, die aus dem Ausland nach Italien ziehen. Also das bezieht jetzt nur Zuzügler, die dann in die südlichen Gefilde, also in die südlichen Region hinziehen. Aber nur um ein Beispiel zu sagen also es ist es ist nicht so, dass Italien gedacht hat, das zurückzubauen oder zu reduzieren, sondern im Gegenteil es wurde ausgebaut. Das ist auch die Erfahrung, die wir mit dieser und mit den ganzen anderen Regelungen haben. Also diese Regelungen, von denen wir jetzt sprechen, da sind jetzt Regelungen, die ich sag jetzt mal, standardmäßig vor allem für Personen, eben wie gesagt, also sehr wohlhabende Personen Anwendung finden. Aber es gibt ja auch diese ganzen anderen Regelungen, wo wir auch sehr aktiv sind als Kanzlei. Zu dieser Zuzügler Regelung. Also, wenn eine Person, ich sag jetzt mal mitten im Erwerbsleben ist, Freelancer oder auch Angestellter ist, und er sagt, er orientiert sich jetzt um, der kommt nach Italien, da gibt es auch sehr attraktive Regelungen, die, ich sag jetzt mal so, eine Reduzierung der Staat Messungsgrundlage ermöglichen, wenn die Person eben aus einem Drittstaat nach Italien kommt und hier eben beginnt zu arbeiten und.
Sebastian: Ich wollte es gerade sagen, ja, ich wollte es gerade sagen. Also wir haben tatsächlich Mandanten, der ist auch Deutscher, hat aber eine italienische Frau und er ist auch als Freelancer tätig. Genau, also ich mein, der hat jetzt irgendein höheres sechsstelliges Einkommen und genau der ist auch nach Italien gezogen und hat also dort von all diesen steuerlichen Regelungen profitiert. Also es ist sehr wichtig zu sagen, dass nicht nur die Superreichen davon profitieren, sondern es gibt eben bestimmte Regelungen auch, von denen auch andere gut verdienende Personen, aber keine Superreichen profitieren können.
Gert: Korrekt, korrekt. Und ich hab das eigentlich jetzt vor allem erwähnt, weil diese Regelung zu dieser Zuzügler Regelung für die Arbeitendem, also das heißt Freelancer als auch Angestellte, diese Regelung wurde im Jahr 2008 eigentlich schon eingeführt, die wurde dann kontinuierlich abgeändert und auch verbessert. Und jetzt, Ich sag jetzt mal jetzt sind 14 Jahre vergangen und seit die Regelung ursprünglich eingeführt wurde, und diese Regelungen wurden eigentlich immer weiter ausgebaut. Also auch hier sehe ich ganz klar einen Druck vom, ich sag jetzt mal, auf den Staat diese Regelungen nicht nur beizubehalten, sondern noch auszuweiten, um einfach Italien attraktiv zu machen. Weil natürlich, ich sage jetzt mal, Italien oder speziell bestimmte Regionen Italiens, unter bekannten Problemen leiden. Und natürlich viele junge Leute, die sagen dann ok, dann gehe ich lieber nach Zürich oder nach UK arbeiten, weil ich dort das Doppelte oder das Dreifache verdiene. Und da ist sich Italien dieses Problems bewusst und ist natürlich bereit, da mit diesem steuerlichen Hebel eine Ansässigkeit in Italien wieder attraktiv zu machen.
Daniel: Können sie vielleicht mal das etwas konkreter in Zahlen ausdrücken? Also der Einkommens Steuersatz in Italien ist ja im Durchschnitt so unattraktiv wie in den meisten anderen umliegenden Ländern, also irgendwo zwischen 23 bis etwas über 40%. Jetzt diese Zuzügler Regelung, die sie gerade angesprochen hatten, also wie würde ich da profitieren?
Daniel: Genau also diese Zuzügler Regelung, die funktioniert zum Beispiel so: Die Steuersätze, die eben, die bewegen sich im Normalfall zwischen 23% und 43%. Wobei eine Änderung ab dem Jahr Zeit 2022 eben dazu führt, dass der höchste Steuersatz von 43% bei Einkommen ab 50.000 bereits Anwendung findet. Also alles, was über 50.000 übersteigt wird mit 43% taxiert. Nehmen wir mal an, sie würden 100.000€ verdienen als Freelancer, der, ich sag es mal, in die ganze Welt ausarbeitet. Ok, also das ist ja auch ein bekanntes Beispiel, von mehreren Personen, die wir jetzt als als unsere Klienten haben, die arbeiten als Freelancer. Ob die jetzt in Deutschland, in Italien oder sonst wo sind, das ist eigentlich irrelevant, weil die haben die Kunden, ich weiß nicht, einfach in einem anderen Staat. Wenn die 100.000 verdienen, im Normalfall zahlen die zirka, eben wie gesagt, die 43%. Mit Anwendung dieser Zuzügler Regelung, dürfen diese Personen dann nicht nur dem, ich sag jetzt mal, als Staat Bemessungsgrundlage dient dann nicht das vollständige Einkommen, sondern nur ein Bruchteil des Einkommens, das im im Fall von den 100.000, also bei dieser Zuzügler Regelung würden nur 30% des effektiv generierten Einkommens dann besteuert werden. Das heißt, anstelle von 100.000, besteuere ich nur 30.000 und natürlich der Steuersatz, der bei 30.000 Anwendung findet ist ein sehr geringer. Es finden höhere Absatzbeträge Anwendung. Also, da kann man sich doch einiges sparen.
Daniel: Also ich versuche nochmal zusammenzufassen, was wir von Herrn Dr. Gasser bis jetzt gelernt haben. Bei einem angenommenen Einkommen von beispielsweise 100.000€ würden normalerweise circa 40%, also 40.000€ an Steuern fällig. Jetzt mit der Zuzügler Regelung werden ja nur 30% des Gesamteinkommens besteuert, also bei einem angenommenen Einkommen von 100.000€ werden jetzt nur 30.000€ besteuert und bei 3.000€ gilt in Italien eine Einkommensteuer von 30%. 30% auf 30.000€ wären jetzt also 9.000 €. Damit wär die effektive Einkommensteuer nur 9% auf die eingenommenen 10'000€. Also ohne die Zuzügler Regelung: 40.000€ Steuern auf angenommene 100.000€ Euro in unserem Beispiel, mit der Regelung 9.000€. Das ist wirklich mal eine Steuerersparnis.
Sebastian: Ist jetzt bei dieser Regelung, bei dieser sogenannten, Wir haben sie ja, die Rückkehr Regelung, ist es da entscheidend, wo derjenige dann in Italien hinzieht, oder ist das völlig egal?
Gert: Also das hängt von mehreren Faktoren ab. Beim Freelancer können Sie diese Begünstigung direkt in der Steuererklärung anwenden. Dementsprechend ist es eigentlich recht unkompliziert. Bei höheren Beträgen haben wir gesehen, dass es teilweise zu Kontrollen kommt, weil das Finanzamt natürlich überprüfen möchte, ob die Person wirklich alle Voraussetzungen hat, um das anzuwenden. Sprich, dass der Wohnsitz im Ausland effektiv bestanden hat, dass man das auch nachweisen kann mit Mietverträgen mit Arbeitsverträgen und und und.
Sebastian: Also bevor man nach Italien gekommen ist?
Gert: Bevor man nach Italien gekommen ist. Und dann muss man nur darauf achten, dass die Anmeldung in Italien bei der Wohnsitzgemeinde dann korrekt erfolgt ist. Natürlich, unsere Arbeit als Berater ist es dann häufig diese Fälle zu begutachten, um zu schauen, wie sauber ist da die Ausgangslage, um dann zu schauen, dass das alles auch wirklich gut über die Bühne geht. Aber bei Freiberuflern ist die Anwendung recht einfach, bei Angestellten eigentlich auch. Dort ist die Prozedur eine leicht andere. Beim Arbeitgeber ist das so, wenn es ein Italienischer Arbeitgeber ist, sprich eine Person, wechselt von Deutschland dann nach Italien und er wird bei einer italienischen Gesellschaft angestellt, dann muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Antrag zukommen lassen, wo er eben um Anwendung dieser Begünstigung ersucht. Der Arbeitgeber wendet dann diese Begünstigung indirekt auch auf dem Lohnstreifen an. Daher muss man auf diese spezielle Formalität achten. Im Normalfall ist es nicht möglich, als Arbeitnehmer diese Regelungen direkt in der Steuererklärung anzuwenden. Da hat es in den letzten Jahren auch mal Streit mit dem Finanzamt gegeben, weil das einige Zeit unklar war, aber jetzt ist das Recht klar geregelt. Auch beim Arbeitgeber ist es nicht besonders erschwert, natürlich immer vorausgesetzt, er hat dann für den Fall einer Kontrolle danach die ganzen Unterlagen sauber aufbereitet.
Sebastian: Für wie viele Jahre kann ich diese Regelung in Anspruch nehmen?
Daniel: Das wollte ich auch fragen.
Gert: Es gibt da verschiedene Regelungen, möchte ich jetzt auch noch anmerken. Es gibt eine Regelung für Personen, die zum Beispiel Ressource und Development machen oder die zum Beispiel als Forscher und Entwickler tätig sind. Für die gilt eine besonders hohe Reduzierung. Bei denen reduziert sich das Einkommen, das steuerbare Einkommen, nicht auf 30%, sondern nur auf 10% des effektiv erhaltenen Einkommens, aber dann müssen auch bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine nachgewiesene Forschertätigkeit im Ausland, zum Beispiel an einer Universität oder Ähnlichem, nachgewiesen werden können. Sie müssen dann nach Zuzug nach Italien auch eine universitäre Stelle annehmen. Die Länge der Verfahren liegt im Schnitt circa bei 5 Jahren. Es besteht auch die Möglichkeit, wenn die Person eben eine Immobilie erwirbt, oder minderjährige Kinder auch hat, die kann er im Übrigen auch aus dem Ausland mitnehmen, dann verlängert sich das Verfahren sogar auf insgesamt 10 Jahre.
Daniel: Immobilien und Kinder.
Sebastian: Interessant.
Daniel: Weil sie gerade gesagt haben Ausland, also diese Regelung, nur um das nochmal zu unterstreichen, gilt nicht nur für Zuzug aus der Europäischen Union, sondern auch aus anderen Ländern.
Gert: Mhm ja, grundsätzlich ja, genau.
Daniel: OK und ist es schon mal passiert, dass so ein Antrag abgelehnt worden ist? Gibt es irgendwelche Gründe, die vorliegen können, dass man das beantragt und dann das Finanzamt sagt: Nein, ihnen geben wir das nicht.
Gert: Diese Fälle gibt es. Im Normalfall dürfte das allerdings nicht die Zuzügler betreffen, sondern die Rückkehrer. Also wir stammen ja aus Südtirol, wir sind eine Grenzregion. Bei uns passiert es des Öfteren, dass jemand im Südtirol aufwächst oder in Italien, ich verallgemeiner jetzt. Er geht dann nach Zürich, nach München, sonst irgendwohin nach Österreich zum Studieren, bleibt dann dort zum Arbeiten und kommt dann nach 5 oder 10 Jahren zurück. In solchen Fällen ist es manchmal so, dass der Cut zwischen der Ansässigkeit in Italien und der Ansässigkeit im Ausland nicht so sauber ist. Zum Beispiel kann es passieren, dass die Person zwar einen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hatte, allerdings gleichzeitig Erträge in Italien erwirtschaftet hatte. Weil er hier auch nebenher was gemacht hatte, eine besondere Bindung hier hatte oder die Familie teilweise schon vorher nach Italien gezogen ist und und und. In solchen Fällen kann es auch zu Ablehnungen kommen, aber das sind im Normalfall diese Rückkehrer, also Personen, die bereits einen realen Bezug hatten. Wir hatten bis dato keine Fälle von Personen, die aus Deutschland kommen würden, die bis dato keine Kontakte zu Italien hatten, wo das Finanzamt dann gesagt hat: Nein, du darfst das nicht anwenden.
Daniel: Mhm.
Sebastian: Und gibt es ein, was jetzt das Einkommen oder das Gehalts betrifft, einen Maximalbetrag, bis zu dem die Regelung in Anspruch genommen werden darf und danach muss man höhere Steuern bezahlen oder ist das unbegrenzt?
Gert: Also bei angestellten Verhältnissen ist das faktisch unbegrenzt. Bei Freelancern gibt es die europäische De-minimis Staatsbeihilfen Regelung, die Anwendung findet. Das heißt, die Freelancer dürfen einen Steuervorteil erhalten, der in einem Dreijahreszeitraum 200.000€ nicht überschreitet. Also ich mach jetzt ein Beispiel, um das zu verdeutlichen. Bei zirka 250.000 € - wir haben da entsprechende Berechnungen natürlich schon vorgenommen. Bei zirka 250.000€ entspricht die Steuerersparnis mit Anwendung dieser normalen Regelungen mit 30% zirka 60.000 €. 60.000-65.000 € Das multipliziert auf 3 Jahre. Wenn der zirka 250.000 auf verdient, dann hat er jedes Jahr ein Ersparnis von zirka 65.000 €. 65.000€ mal 3, kommen wir auf fast die Zahl 100.000€. Darüber hinaus müsse eher also für den überschüssigen Betrag müsste er progressiv besteuern.
Sebastian: Okay, gut ist ein wichtiger Punkt, wobei die meisten Freelancer, würde ich sagen, ja deutlich darunter liegen unter den Betrag. Ja, aber ist ein wichtiger Punkt.
Gert: Nur um das auch Mal zu zeigen. Interessant ist eben auch, wenn man da eben Strukturierungsmöglichkeiten hat. Jemand ist für ein multinationales Unternehmen tätig. Natürlich, es ist vor allem interessant zu sagen, wer sehr hohe Bezüge erhält, für den ist es interessant, in Italien angestellt zu werden, weil der natürlich da überhaupt keiner Beschränkung unterliegt. Wir haben da auch einige Kunden, auch infolge des Brexit, aus dem Finanzsektor. Die haben bei den Einstellungen in Italien sehr hohe Benefits erhalten, ohne dass es dazu einer Beschränkung durch diese De-minimis Regelungen kommt.
Sebastian: Ja, das ist ja im Grunde ähnlich, dann ein bisschen so wie in Spanien. "Backham Law" ist das gleiche, da ist man auch angestellt. Da ist dann bis 600.000 niedriger Steuersatz und danach geht es dann hoch, aber genau, angestellten Verhältnisse können natürlich attraktiv sein, ja, in manchen Szenarien.
Daniel: Also Herr Dr. Gasser, Sie hatten ja bisher sehr ausführlich über die Zuzügler Regelung oder Rückkehrer Regelungen gesprochen. Jetzt gibt es in Italien ja noch eine ganze Menge weiterer Regelungen und Ausnahmen. Gibt es nicht noch Sonderregelung, wenn man in den Süden zieht? Und können sie nochmal auf die besondere Pauschalbesteuerung eingehen?
00:32:25 - Pauschalbesteuerung in Italien
Gert: Ja also zur Pauschalsteuer von den 100.000, das ist ein sehr interessantes Verfahren. Es ist ein Verfahren, das eben im Jahr 2016 eingeführt wurde, die entsprechenden Klarstellungen wurden dann vonseiten des italienischen Finanzamtes im Laufe des Jahres 2017 gegeben und eigentlich kann man das jetzt sehr gut seitdem Jahr 2017 anwenden. Was sieht diese Regelung vor? Diese Regelung sieht im Wesentlichen vor, dass man bei einem Zuzug nach Italien und einer effektiven Wohnsitznahme in Italien für die entsprechenden Einkommen, die man dann im entsprechenden Jahr erzielt, nur eine Pauschalsteuer zahlt in Höhe von 100.000€. Mit diesen 100.000€ sind alle Einkommen, die aus dem Ausland stammen, zur Gänze abgegolten. Um ein Beispiel zu machen, jemand erhält Kapitalerträge aus ausländischer Quelle in Höhe von einer 1.000.000€, wenn der, die 1.000.0000€ in Italien bezahlt, dann hat er damit alle seine Steuerpflicht erledigt. Das fällt nicht in die Progression rein, sondern es findet diese Ersatzsteuer Anwendung. Interessant ist die Regelung vor allem deshalb, weil es keine quantitative Schwellenwerte gibt. Ob die Einkommen jetzt 1 Million, 10 Million oder 100 Millionen sind, ist irrelevant. Das bekannteste Beispiel als Anwender dieser Pauschalsteuer Regelung war der Cristiano Ronaldo. Der ist ja vor einigen Jahren nach Italien gekommen und das wurde bekannt, dass der auch in den Genuss dieser Regelung gekommen ist. Wieso hat der das angewandt? Nicht so sehr, weil er eben beim italienischen Fußball Verein angestellt war, sondern weil er natürlich vor allem Markenrechte aus Werbeverträgen im Ausland sein Geld verdient. Die ganzen Einkommen, die sich sicher im hohen Millionenbereich bewegt haben, hat man mit dieser Pauschalsteuer von 100.000 so abgrenzen können. Also ein sehr, sehr interessantes Verfahren, dass Italien da jetzt eben bietet.
Sebastian: Sehr ähnlich, dann praktisch den britischen London Staaten ja auch, wo man dann zumindestens nach sieben Jahren UK Residenz, dann ja auch anfangen muss, Pauschalsteuer letztlich zu bezahlen. Wie lang kann man diesen Status in Italien nutzen?
Gert: Also diese Regelung findet für einen Zeitraum von maximal 15 Jahren Anwendung.
Sebastian: Also auch wie UK, ja.
00:34:56 - Welche weiteren Steuervorteile gibt es?
Gert: Genau. Nach 15 Jahren würde man aus dem Pauschalsteuer Verfahren herausfallen und dann in normale Progression reinfallen. Genau, es sei auch gesagt, die Regelung ist sehr flexibel. Also hier möchte ich schon mal auch eine Lanze brechen für Italien. Italien hat es ja wirklich versucht, speziell, wenn man das italienische Steuersystem kennt, also wirklich ein interessantes Gesamtpaket aufzulegen. Wieso ist das interessant? Erstens Mal natürlich die ganzen Auslands Einkommen sind davon zur Gänze deckt und würden keine zusätzlichen Besteuerung zugeführt werden, aber das ist nicht der einzige Gimmick. Es ist auch so, dass für die Personen, die eben in anderen Visa Pauschalsteuer kommen, die sind von jeglicher Erbschafts und Schenkungsteuer befreit, die die Güter betreffen, die sich auch im Ausland befinden. Es sind nicht nur auf dieser Einkommens Seite Vorteile, sondern auch das Erbschaft und Schenkung Steuer betreffen. Was auch ein wichtiger Punkt ist, der vielleicht nicht so sofort als Pluspunkt erscheint, aber Italien hat keine Geldstrafregelung. Die 15 Jahre, das ist keine Mindestdauer, die man im Verfahren drinnen bleiben muss. Wenn man das Verfahren jetzt auch nur beispielhaft für 5 Jahre anwendet und danach wieder wegzieht oder das Verfahren nicht nur attraktiv ist, weil die Einkommen jetzt nicht mehr fließen, dann kann man aus dem Verfahren aussteigen, ohne dass es da etwas gibt, was dann die Personen dann nochmals besteuern würde.
Sebastian: Ich hatte noch von einem anderen Vorteil gelesen, bei der Vorbereitung, vielleicht kannst Du das bestätigen. Dort habe ich gelesen, dass man dann auch eben diese Auslandseinkünfte gegenüber dem italienischen Staat nicht deklarieren muss in der Steuererklärung. Wer komplizierte Steuererklärung schon mal gemacht hat, der weiß, was das für ein Aufwand sein kann hier alles erklären zu müssen. Das heißt, hier gibt es also keine Erklärungspflichten.
Gert: Das ist korrekt. Das ist einer der geringeren Vorteile. Wir haben ja in Italien grundsätzlich eine äußerst kleine Vermögensbesteuerung, die bei normalen in Italien ansässigen Personen Anwendung finden. Jetzt nicht erschrecken, das ist jetzt nicht eine Vermögensteuer wie in der Schweiz, wo diese hoch ausfallen kann, sondern in Italien ist das natürlich eine Vermögensteuer. Die wäre bei Kunden zum Beispiel, sobald sie den Betrag von 5.000€ überschreiten, unabhängig vom Betrag 34,00 € im Jahr. Bei Finanzanlageprodukten wie zum Beispiel Depots, Lebensversicherungen und Ähnlichem beträgt die Vermögensteuer 2 Promille im Jahr also eben 0,2%. Zum Zwecke der Abführung dieser Vermögensteuer muss man im Normalfall für in Italien ansässige Personen das gehaltene Auslandsvermögen vollständig offenlegen. Das heißt, wenn ich als in Italien ansässige Person ein Depot in Deutschland und eines in der Schweiz habe, dann muss ich das angeben, wenn das jeweils 1 Million Euro wäre, um ein Beispiel zu machen, dann muss ich da eben die 0,2% am Ende des Jahres abführen. Für das pauschale Verfahren wurde geklärt. Man ist eben einerseits von Erklärungspflicht vollständig befreit und auch von der Anwendung dieser Steuer auf Auslandsvermögen. Nicht erwähnt habe ich natürlich auch die Vermögensteuer auf Immobilien, die im Ausland gehalten werden, das ist auch eine Steuer, die in Italien grundsätzlich Anwendung findet. Die macht im Normalfall nicht viel aus, sofern im ausländischen Staat bereits eine Steuer im Staat Anwendung findet, wo sich die Immobilie befindet, weil Italien eben vorsieht, dass man die im Ausland gezahlte Steuer anrechnen kann. Die italienische Steuer auf Auslandsimmobilien findet auch nicht Anwendung bei Anwendung des Pauschalsteuerverfahrens.
Sebastian: Interessant jetzt eine Sache, die ist ja bei den angelsächsischen Non Dom Staaten, also ich sag jetzt mal zum Beispiel Großbritannien, Irland und soweiter immer noch ein ganz großes Thema. Deswegen heißt es auch Remittance Basis, das im Grunde genommen die Auslands Einkünfte nur insofern steuerfrei sind in UK oder Irland, Malta das gleiche, insofern sie nicht remittet, das heißt also in das entsprechende Wohnsitzland überwiesen oder dort genutzt werden. Ja, das heißt also im Grunde genommen. Ich kann zwar dann in den UK leben, aber ich darf im Grunde das im Ausland verdiente Geld dort nicht verwenden und nicht dort ausgeben. Was sehr streng auch kontrolliert wird und was auch immer zu Missbrauch führt. Wie ist das in Italien? Darf ich dieses Auslandseinkommen dann in Italien verwenden und ausgeben oder muss das im Ausland bleiben?
Gert: Also da hat Italien überhaupt keine Limitierungen um es einfach zu machen. Das ist ja auch die Absicht, die das Italienische Gesetz hat. Italien ist interessiert, dass das Geld dann nach Italien kommt und hier in Italien ausgegeben wird.
Sebastian: In Italien kann man ja schön shoppen, ja, das kann man nicht in jedem Land. Ich sag das immer Mandanten, die nach Malta umziehen. Ich meine, die Regelung ist im Grunde nicht schlimm, denn was wollen sie da ausgeben. Das ist sehr beschränkt, aber Italien von der Mode, Autos. Tja, da fallen einem schnell Möglichkeiten ein, wie man ein paar Millionen ausgeben kann. Ja sagen würden. Sie sagen also, dass man ermutigt wird, sogar letztlich die Mittel auszugeben in Italien.
00:40:46 - Herausforderungen im System und wie sie überwunden werden können
Gert: Genau die einzige Anomalie, die das System hat, das hängt allerdings mit der Qualifizierung der Territorialität zum Zwecke der Anwendung der Steuer ab. Also da gibt es einen Punkt, wer jetzt 10 Millionen nach Italien bringt und mit dem Geld dann hier wirtschaftet, der hat das Problem natürlich, dass die Territorialität dieser Einkünfte entsprechend Kapitalerträge auch zum Zwecke der Anwendung der Pauschalsteuer dann nicht nur im Ausland liegt, sondern in Italien.
Sebastian: Ja ist klar ja.
Gert: Es gab da zweimal Bemühungen das Gesetz dahingehend auch zu ändern. Die ganzen italienischen Private Banking Banken, die haben natürlich Interesse, dass die ganzen Kunden auch das Geld in Italien veranlagen. Aber eben der Staat hat da auch in einem Auskunftsverfahren ganz klar gesagt: Nein, das geht nicht. Dementsprechend das einfachste ist es eben weiterhin mit Finanzintermediären aus dem nahen Ausland zu arbeiten und in Italien zu leben. Bei der Auswahl, wenn man sich ein Haus kauft, dann Auto oder sonst was dann eben das Geld nach Italien transferieren und hier auszugeben, also nicht auf dem Konto hier in Italien liegen lassen. Das kann man schon als Ratschlag mal geben grundsätzlich.
Sebastian: Ja, genau. Das ist ein guter Punkt. Jetzt die... Ich meine ist natürlich gut, es klingt immer gut, wenn das Auslandseinkommen steuerfrei ist, aber es hängt natürlich auch immer stark davon ab, was die Auslandseinkünfte sind. Man muss ja auch dort ein bisschen aufpassen, dass sicherlich auch was wo ich mir vorstelle, dass sie dort helfen mit der Strukturierung. Jetzt mal angenommen, ich bin jetzt zum Beispiel beteiligt an Schweizer Kapitalgesellschaften und nehm jetzt diese Regelungen in Anspruch. Da würde ich in der Schweiz dann bei Dividendenausschüttung 35% Quellensteuer bezahlen oder Verrechnungssteuer, die ich ja dann in Italien dann auch nicht wiederbekomme oder gegen irgendwas anrechnen kann, weil ich es ja nicht versteuern muss. Es ist doch schon gut, wenn Auslandseinkünfte steuerfrei sind, aber ich muss natürlich trotzdem auch dann schauen. Möglicherweise muss man ja trotzdem Steuern im Ausland bezahlen, auch wenn sie Italien steuerfrei ist oder also nur gering besteuert sind.
Gert: Ja korrekt, also es gibt 2 Punkte, die mir sehr wichtig sind, die eben zur Rede sind. Eines ist natürlich bei aller Schönheit und Attraktivität des italienischen Pakets. Die italienische Seite ist natürlich nur die eine Seite. Wir müssen immer noch schauen natürlich wo die Einkommen generiert werden, was tut der Quellenstaat damit. Weil sie haben ja schon das Beispiel angesprochen, die Schweiz, die wenden jetzt Verrechnungssteuer an. In Deutschland hatte auch dieses Thema mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, wenn jemand wegzieht und weiterhin Kapitalerträge aus deutscher Quelle bezieht, die werden ja nicht sofort freigestellt, sondern die werden ja für einen bestimmten Zeitraum weiterhin versteuert. Das kann natürlich ein Problem darstellen für den Kunden. Das sind natürlich die Themen, die wir dann abklopfen müssen. Ein anderes Beispiel, wo es regelmäßig zu Problemen kommt, ist natürlich, wenn jemand aus Immobilien Vermögenserträge erwirtschaftet, also Miet- oder Pachteinnahmen aus dem Ausland. Da ist es im internationalen Steuerrecht so, die Doppelbesteuerungsabkommen sind ja eigentlich auch alle sehr ähnlich. Die lehnen sich alle auf das Musterabkommen von der OECD an und das sieht eigentlich grundsätzlich vor, dass die Immobilie dort besteuert werden, wo sich die Immobilie befindet. Auf diese Anwendung der Steuer im ausländischen Staat hat die italienische Pauschalsteuer natürlich keinen Einfluss, weil das dann nur im zweiten Moment dann Anwendung findet. Die Besteuerung des Quellenstaat ist eigentlich das wirkliche Problem bei der Anwendung dieser Regelung. Nicht die italienische Anwendung, sondern vielmehr: Wie schafft man es, so zu strukturieren, dass es dann in Quellenstaat möglichst steueroptimiert eben vonstattengehen kann.
Sebastian: Genau das ist ein guter Punkt, den sie da ansprechen. Genau, da kommt dann alles Mögliche noch dazu. Möglicherweise Holdinggesellschaften oder irgendwelche anderen Themen, die eine Rolle spielen muss, man natürlich dann auch mal beachten. Sie haben Deutschland angesprochen, grade, wenn man aus Deutschland wegzieht, sind natürlich Themen wie Wegzugsteuern ein wichtiges Thema. Ja, aber wie gesagt, das ist was, das hat nichts mit Italien letztlich zu tun, das ist ja bei jedem Wegzug aus Deutschland so, egal in welches Land man zieht. Dann wurde in Deutschland die Wegzugsteuer vor kurzem auch noch verschärft. Früher gab es ja beim Wegzug in der EU eine Stundung und die gibt es jetzt nicht mehr. Also da sind, wie gesagt, auf jeden Fall noch ein paar Fallen, denen man sich bewusst sein muss, die dann natürlich detaillierter Beratung bedürfen.
Gert: So ist das ja. Genau gut. Vielleicht noch zum Ablauf zu dieser Ersatz Besteuerung, also mit dieser Pauschalbesteuerung. Da möchte ich auch noch auf eine Besonderheit hinweisen. Das italienische Gesetz sieht in dieser Möglichkeit vor, dass man eben zum Zwecke der Anwendung dieser Pauschalsteuer, eine spezielle Anfrage an das italienische Finanzamt stellen kann. Da wurde ein separates Büro, beziehungsweise eine eigene Einheit eingerichtet, die direkt der Zentrale in Rom unterstellt ist. Welche die Anträge begutachtet und dann eben eine verbindliche Auskunft gibt, ob die Person dann dieses Pauschalsteuer Verfahren anwenden kann oder nicht. Wieso erwähne ich das? Weil im Normalfall ist es bei Wohnsitzverlegungen eben nicht möglich, das Finanzamt vorab um eine Auskunft zu fragen. In diesem Sonderfall hat Italien gesagt: Ok, um eben möglichst den ausländischen Zuzüglern den roten Teppich auszurollen, besteht diese Möglichkeit und das funktioniert eigentlich sehr gut. Da sind auch kompetente Ansprechpartner beim Finanzamt vor Ort und die überprüfen vor allem, ob der Zuzügler bis dato keine wesentlichen Kontaktpunkte zu Italien hatte. Zu diesem Kontaktpunkten - vielleicht sollten wir auch da ganz kurz darüber sprechen. Also natürlich wir reden eigentlich immer von Personen, die bis dato bis auf ein bisschen Italien Urlaub nicht viel mit Italien zu tun hatten. Natürlich, wenn die Person allerdings die italienische Staatsbürgerschaft hat oder eben schon auch in Italien beruflich tätig war, dann könnte es ein bisschen zu Themen kommen. Wieso kann das zu Probleme kommen? Die Person darf in den letzten 10 Jahren eigentlich keine wesentlichen Kontaktpunkte mit Italien gehabt haben. Sprich, er darf hier nicht substantiell ansässig gewesen sein, hier besonders hohe Erträge erwirtschaftet haben.
Sebastian: Wie ist es mit italienischem Ehepartner?
Gert: Ja, wenn der Ehepartner im Ausland ansässig war und immer dort ansässig war und das nachweisen kann, kein Problem. Es ist auch kein Problem zum Beispiel, wenn jemand schon eine Ferienimmobilie hat, das hatten wir auch schon in mehreren Anfragen eben thematisiert, das ist nie ein Thema. Auch nicht, wenn jemand in einem italienischen Hafen ein Boot liegen hat, also das sind alles Themen, wo das italienische Finanzamt schon in speziellen Auskunftsverfahren immer gesagt hat, das ist überhaupt kein Problem.
Daniel: Jetzt ist vorhin schon mal gefallen das Thema Krypto. Können Sie vielleicht noch mal ganz kurz darauf eingehen, wie jetzt die italienischen Finanzbehörden Kryptowährungen gegenüber eingestellt sind? Was ist da auch für einen Trend gibt vielleicht? Also mitunter gibt es da viele Regierungen, beziehungsweise ja Länder, die überlegen da auch einige Dinge zu ändern. Uns würde sehr interessieren, unsere Zuschauer auch, wie sieht das in Italien aus.
00:48:55 - Wie ist Italien zum Thema Krypto eingestellt?
Gert: Ja Krypto, also das ist ein spannendes Thema, wo wir auch als Kanzlei doch einigermaßen tätig sind. Natürlich Krypto ist in den letzten Jahren stark gewachsen, es gibt viele Personen, die jetzt Kryptowährungen haben. Generell sei angemerkt, dass wie auch in anderen Staaten auch, hier in Italien die Gesetzgebung, weder die zivilrechtliche, noch die steuerrechtliche, nicht Schritt hält oder nicht so schnell ist wie die technologischen Entwicklungen, die es im Kryptomarkt gibt. Es gibt allerdings einige Klarstellungen im letzten Jahr vonseiten des italienischen Finanzamtes, die ein doch recht klares Bild über die Situation ermöglichen. Im Wesentlichen Italien hat es sich recht einfach gemacht. Das italienische Finanzamt hat da nämlich in einer Klarstellung mal gesagt "Eine Kryptowährung ist für uns zu behandeln, fast wie eine andere Währung." Also wie wenn man in einem ausländischen Staat Vermögen halten würde, nur, dass es eben kein Finanzvermögen darstellt. Also diese Vermögensteuer auf Auslandsvermögen findet bei Kryptowährungen nicht Anwendung. Aus dem entsprechenden Gains, die man dann erzielt, die werden dann ähnlich wie Finanzerträge im Normalfall mit 26% besteuert. Grundsätzlich egal, ob es sich da jetzt um den Mehrerlös bei Verkauf aus diesen Kryptowährungen handelt oder eben aus "Interest" oder eben anderen Entgelten, die man aus den Kryptowährungen beziehen kann.
Daniel: Aber könnte man das jetzt zum Beispiel auch kombinieren mit der Zuzügler Regelung? Wenn ich jetzt zum Beispiel sage, ich bin eine Art Freiberufler, ich handele mit Krypto und würde jetzt meinen Wohnsitz nach Italien verlegen, da hatten wir ja vorher schon die interessante Zuzügler Regelungen gesehen. Da werde ich ja dann niedrigere Steuern zum Beispiel bezahlen. Da hatten wir vorhin so ein Rechenbeispiel, da sind wir auf 9 % Besteuerung gekommen, wenn das Erträge wären, also Einkünfte wären, die ich jetzt aus Handel erwirtschafte.
Gert: Also eine der Kernfragen ist natürlich, ab wann ist es eine freiberufliche Tätigkeit als ab wann ist es eine gewerbliche Tätigkeit? Und bis wohin ist es nur investieren von privaten Mitteln, das sehr viel Zeit investiert. Diese Zuzügler Regelung findet Anwendung nur für die Erträge aus freiberuflichen Einkommen und bei lohnabhängiger Arbeit. Für diese Kapitalerträge findet die Zuzügler Regelung im Normalfall nicht Anwendung oder grundsätzlich nicht. Also der Kapitalertrag wird nicht von der Zuzügler Regelung abgedeckt.
Daniel: Okay, dann haben wir das auch geklärt. Vielleicht noch eine andere Frage, und zwar gibt es denn, wir haben immer wieder auch Nachfragen oder Mandanten interessieren sich im Rahmen der Vermögenssicherung für interessante Investitionsprojekte. Gibt es denn da etwas Spezielles in Italien, wo sie sagen würden, also wer jetzt Interesse hat, Geld anzulegen, zu investieren, sein Vermögen zu schützen, da gibt es interessante Projekte in Italien. Also gerade heute gibt es immer mehr den Trend auch im Agro Bereich, Farm Land zum Beispiel. Vielleicht gibt es da auch was in Italien, wo sie sagen Moment gerade der Trend, dass man vielleicht Weingüter kauft, dort investiert, also wir hören gespannt zu zu dem Thema.
Gert: Also da muss ich gestehen, es gibt sehr viele Beihilfen, die es auf lokaler Ebene gibt. Ehrlich gesagt, nur um der Beiträge wegen sehen wir sehr wenig Bewegung. Also das ist sicher kein Haupttreiber, die die Person zur Wohnsitzverlegung nach Italien animieren. Es gibt lokale Beihilfe, sicher. Für Investitionen und zum Beispiel im Photovoltaik Sektor zum Beispiel gibt es Beihilfen. Sie hatten es erwähnt für landwirtschaftliche Investitionen, da gibt es Beihilfen. Aber ehrlich gesagt, also speziell auch weil sie die Landwirtschaft angesprochen hatten, da gibt es auf regionaler Ebene manchmal Beihilfe und nachher auf Staatsebene. Es gibt Investitionsprogramme für den Süden, also wer dort zum Beispiel ein Gewerbe anmeldet, der hat nochmal besondere Vorteile. Aber wie gesagt, das müsste man sich dann im Detail anschauen. Wir sind Steuerberater primär und wir machen eigentlich nicht hauptsächlich Beratung zu diesen Investitionsbeihilfen.
Sebastian: Wo Sie die Pauschalsteuer erläutert haben, hatten wir vorher schonmal kurz angesprochen, weil ich davon gelesen hatte, dass es eben für den Süden von Italien noch andere zusätzliche Anreize gibt, sich dort niederzulassen steuerlich.
00:54:28 - Die attraktive Rentenregelung für den Süden Italiens
Gert: Korrekt, aufbauend auf die positiven Erfahrungen, die Italien eben mit dieser Pauschalsteuer von 100.000 gemacht hat, hat Italien einige Jahre nach Einführung dieser Pauschalsteuer eben gedacht, wir bauen das sogar noch aus. Es wurde eine Regelung eingeführt, die vorsieht, dass Bezieher einer Rente, die nach Italien in eine südliche Region ziehen, die entsprechenden Auslandseinkommen mit einem Pauschalsteuersatz von 7% abgelten dürfen. Die Regelung sieht mehrere Zugangsvoraussetzungen vor. Man muss grundsätzlich eben schon Renteneinkommen beziehen oder zeitnah Renteneinkommen erhalten. Das kann eine staatliche Rente oder auch eine Betriebsrente sein. Die Person darf sich nicht ein Haus am Gardasee oder am Comer See kaufen, sondern muss in eine südliche Region Italiens ziehen oder in eine Gemeinde - es gab da noch eine Ausnahme. Gemeinden, die in einem sogenannten Erdbebengebiet liegen, die fallen auch in den Anwendungsbereich dieser Regelung. Aber im Normalfall die Personen, die das anmelden möchten, interessieren sich eher für den Süden: Ampulien, Kalabrien, Sizilien, Sardinien.
Sebastian: Das ist jetzt wieder interessant, weil wir haben zum Beispiel auch in Portugal ähnliche Regelungen, die aber bei 10% liegen. Das heißt, wenn man jetzt eine Rente aus dem Ausland hat, die wird in Portugal 10% versteuert. Was sie jetzt sagen, die 7%, die sind jetzt ja nochmal ein paar Prozent attraktiver.
Gert: Korrekt, es ist eine interessante Möglichkeit. Das Einzige ist, normalerweise die Personen, die nach Italien ziehen, die fühlen sich oftmals eher zum Norden hingezogen. Lieber an den Gardasee, an die kurische Küste oder Toskana oder an den Comersee. Also diese nördlichen Streifen, die sind von dieser Regelung ausgenommen. Aber für den Süden ist das eine absolut interessante Maßnahme.
Sebastian: Noch eine andere Frage zu Süditalien. Sie hatten ja vorhin gesagt, als wir über die Rückkehrer und Zuzügler gesprochen haben, dass 30% letztlich dann als steuerbares Einkommen angesetzt werden. Ist es da nicht auch so, dass diese in Süditalien dann nochmal reduziert werden auf nur 10%?
Gert: Ja, das stimmt. Das hatte ich vorher eben nicht erwähnt. Praktisch es gibt noch eine Reduzierung. Für besonders kinderreiche Familien, also wenn man 3 Kinder oder mehr hat, oder eben in eine südliche Region zieht, dann fällt die Reduzierung eben besonders hoch aus auf diese 10%.
Sebastian: Das ist oder, oder und? Das heißt entweder mehr als 3 Kinder oder nach Süditalien gehen oder ein Haus kaufen?
Gert: Nein, es ist praktisch eine "Oder-Regelung".
Sebastian: Oder. Das heißt eins der drei Dinge tun. Nach Süditalien ziehen, 3 Kinder oder mehr haben oder eine Immobilie erwerben...
Daniel:...oder im Forschungsbereich tätig sein.
Gert: Genau, die Forscher gibt es auch.
Daniel: Aber immer nur für die 5 Jahre, oder gibt es da auch längere Zeiten?
Gert: Also die Verlängerung, die zweiten 5 Jahre, also wenn man es 10 Jahre anwendet, also wenn wir die 30% Regelung jetzt hernehmen, da findet im Normalfall dann für den zweiten Fünfjahreszeitraum nur eine 50% Reduzierung. Also es ändert sich der Satz, außer man hatte eben bestimmte Voraussetzungen, wie zu Beispiel man hat eben 3 Kinder, oder es gibt einen Umzug in eine südliche Gemeinde.
Daniel: Ja, also doch erstaunlich.
Sebastian: Sehr interessant. Ja, sehr, wirklich.
Daniel: Viel attraktiver, als es auf den ersten Blick aussieht.
00:59:03 - Steuerparadies für Erbschaft und Schenkungen
Gert: Natürlich, wie so häufig, der Teufel steckt natürlich manchmal im Detail. Die Sachverhalte sind gut abzuklopfen und zu überprüfen. Aber wie gesagt, ich glaube, Italien ist viel attraktiver als der Ruf. Ich erwähne nochmals, ich glaube auch was, was die Erbschafts- und Schenkungsteuer betrifft, ist Italien sicher auch ein Steuerparadies innerhalb Europas. Wir haben da ja nur diese 4% Erbschafts- und Schenkungsteuer bei Erbschaften und Schenkungen innerhalb der Familie und einen sehr hohen Freibetrag von 1 Million Euro. Es sei auch noch erwähnt, dass Immobilien in Italien nicht zum Marktwert bewertet werden zum Zwecke der Erbschaft und Schenkung Steuer, sondern zu einem Katasterwert. Dieser Katasterwert fällt in der Regel wesentlich geringer aus wie der Markt. Das ist normalerweise ein Drittel bis ein Fünftel, ein Drittel bis zur Hälfte des Marktwertes.
Daniel: Jetzt ist es ja häufig so, dass die Europäische Union gerne gegen sogenannte Steuerparadiese vorgeht. Jetzt haben Sie uns gerade Italien als so ein geheimes Steuerparadies beschrieben mit durchaus vergleichsweise sehr, sehr attraktiven Angeboten für Zuzügler und Vermögende. Ist denn das jetzt ein Dorn im Auge der Europäischen Union? Gibt es da irgendwie Druck und Gegenwind aus der Richtung? Oder wird Italien in Ruhe gelassen mit diesen speziellen Angeboten?
Gert: Wir müssen grundsätzlich mal sagen, die absoluten Zahlen sind noch sehr bescheiden, was diese ganzen Verfahren betrifft. Die gibt es ja auch jetzt nur seit eigentlich kurzer Zeit, also seit 2017. Dementsprechend gibt es die Verfahren nicht sehr lange und wie gesagt. Im letzten Jahr, wo es dazu Statistiken gab, gab es in Italien zum Beispiel zur Pauschalsteuer 400 Personen, die das Italienweit angewandt haben. Das sind absolut gesehen noch sehr, sehr kleine Zahlen. Ich glaube, daran stört sich niemand. In regelmäßigen Abständen, jedesmal wenn die Finanzmärkte wieder torbulent werden, und Italien mit seiner Staatsverschuldung potenziell unter Druck kommt, die italienische Wahrnehmung ist da eigentlich recht entspannt, aber manchmal natürlich gibt es da kritischere Situationen. Da wurde in der Vergangenheit vor allem während Finanzkrise, die vor circa 10 Jahren, da gab es natürlich doch finanzielle Instabilität. Da wurde natürlich auch von europäischer Seite auch mit dem Finger auf bestimmte Begünstigungen hingewiesen. Es war nicht so sehr diese Sonderregelung, weil die gab es damals noch gar nicht, sondern vielmehr diese Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Thematik, wo wir in Italien einfach nur sehr geringe Sätze haben. Ich muss sagen, eben mit diesen ganzen Problemen, die Europa derzeit hat, glaube ich, dass das Schicksal dieser einigen hundert Personen, die diese Regelung in Italien anwenden, jetzt nicht auf der Tagesordnung der EU landen wird. Dementsprechend sehe ich das eigentlich recht entspannt.
Sebastian: Es sind aber doch relativ wenig. Glauben Sie, da wird zu wenig die Werbetrommel gerührt von Italien? Ist es zu wenig bekannt, oder wo sehen Sie den Grund, dass es so wenig ist? Im Grunde ist es ja ein Geheimtipp. 500 Leute, da kann man glaube ich davon ausgehen, dass es ein Geheimtipp ist.
Gert: Ja, ich glaube, es gibt da mehrere Faktoren. Der erste Faktor ist, es ist für viele Personen nicht möglich so schnell und einfach den Wohnsitz zu wechseln. Mit Sack und Pack und mit der ganzen Familie, das ist sicher ein Thema. Aber die Finanzämter des Herkunftsstaates oder des Wegzugstaates, die sind natürlich speziell in Deutschland sehr, sehr erpicht darauf, die Personen nicht so einfach ohne weiteres ziehen zu lassen. Die klammern sich natürlich häufig an die Steuerzahler und da kommen natürlich viele Themen: Wegzugbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Auch wenn man fast alle Verbindungen kappt, dass das Finanzamt dann dennoch kommen kann, speziell in Deutschland, und sagen kann: Wenn der Cut nicht ganz sauber ist, die Person hatte noch die Ansässigkeit in Deutschland.
Sebastian: Ich stimme zu, absolut ja.
Gert: Das ist eigentlich der Hauptgrund und ansonsten ist das Verfahren äußerst attraktiv. Ja, vielleicht wird da zu wenig mit der Werbetrommel gerührt, aber wie gesagt, wir hatten ja auch den Cristiano Ronaldo, das angewandt hatte. Ich dachte mir, das würde einen größeren Run auf das Verfahren auslösen. Es ist sicher so, es ist ein Spezial Thema und wir sehen ein stetiges Interesse an diesem Verfahren. Wie gesagt, in der Anwendung ist es manchmal einfach schwer. Ich glaube, das ist der Hauptgrund, weswegen es am Ende dann doch nicht so viele Leute an angewandt hatten.
Sebastian: Also ich nehme zum Beispiel mal den NHR Status in Portugal. Non-Habitual Residenz Status. Dieses Modell wurde 2009 sozusagen geschaffen und seitdem haben davon über 20.000 davon profitiert. Und zwar alleine 2700 Italiener - ich lese gerade die Statistik. Da hat Italien mehr Leute an Portugal also verloren, die dort ein Sonderstatus besitzen, als in Italien dort kommen. Aber gut, es ist so wie es ist. Klingt auf jeden Fall super interessant und Italien ist ja doch für viele ein Traumland. Absolut, ich war auch als Kind oft in Italien. Ein Traum. Ich glaub, das wird viele Fans haben, wenn noch nicht jetzt dann in naher Zukunft auf jeden Fall.
Gert: Genau und eines will ich natürlich auch erwähnen. Neben der geografischen Nähe - das ist natürlich auch ein Thema, sicher auch ein Pluspunkt. Nicht nur das schöne Wetter und das gute Essen, sondern auch die geografische Nähe ist natürlich attraktiv. Man muss in keinen Flieger steigen, hier speziell auch in Corona Zeiten, wenn mal was ist und jemand muss sich in einer Privatklinik untersuchen lassen. Auch von Bozen aus ist man in 3 Stunden in München oder in Bayern. Vom Gardasee sind es 4,5 Stunden. Man ist auch wirklich schnell, mit dem Auto kann man wieder nach Deutschland fahren, wenn mal irgendwas sein sollte. Das zweite ist, die Pauschalsteuer, die findet ja für ganz Italien Anwendungen, also ob sie da in Sizilien Lisa Bienen oder in Südtirol oder am Gardasee den Wohnsitz anmelden, ist eigentlich irrelevant. Wir haben einige Kunden, die die Regelung schon angewendet haben. Einige haben es zur schrittweisen Annäherung mit Italien bevorzugt, Wohnsitz in Südtirol zunehmen, weil man da als deutschsprachige Person nicht so auffällt, noch untergeht und dementsprechend nicht so Aufsehen erregt, wie wenn man jetzt als Deutschsprachiger nach Sizilien auswandern würde. Zweiter großer Punkt, der vielleicht auch manchmal für Südtirol spricht, ist natürlich, wenn jemand Kinder hat und die gerne einschulen möchte. In Südtirol haben wir ja auch einen ein deutsches Schulwesen und dementsprechend kann man die Kinder da in eine deutsche Schule schicken. Es gibt in allen größeren Städten wie Mailand, Rom, Genua auch deutsche Schulen. Aber das ist man dann natürlich in einer Großstadt, da lebt man dann nicht mehr so bequem ländlich, wie es im Südtirol der Fall ist.
Daniel: Ja, das war doch ein wertes Schlusswort nochmal. Ich denke, wir sind jetzt soweit am Ende Sebastian, oder?
Sebastian: Ja ja, auf jeden Fall.
01:07:35 - Richtig oder Falsch? Fakten über Italien
Daniel: Also ich hab noch 2-3 Fragen eigentlich zum Schluss. Eine neue Rubrik könnte man sagen. Und zwar: Richtig oder falsch? Es geht ja um das Leben in Italien. Es hält sich das Gerücht, dass die Italiener Deutsche hassen, wenn sie sehen, dass Sie auf Pasta mit Meeresfrüchten oder Fisch Parmesan streuen.
Gert: Ja, das ist richtig.
Daniel: Ok, dann das zweite. Richtig oder falsch? Man zahlt in Italien 450€ Strafe wenn man in einem Brunnen badet.
Gert: Das wüßte ich jetzt nicht, dass hängt jetzt davon ab. Das hängt davon ab, in welchem Brunnen Sie baden. Die Verwaltungsstrafen in Italien sind generell hoch. Egal, ob es sich jetzt um Verkehrsdelikte, kleinere Steuervergehen oder ähnliches handelt. Die Auftrittswahrscheinlichkeiten sind ein anderes Thema. Mir wäre jetzt nicht bekannt, dass das Baden im Brunnen häufig zu Themen führt, genauso wie Falschparken. Das hängt jetzt stark davon ab, in welcher Regionen Italiens das gerade stattfindet. Aber in bestimmten Hotspots, wie zum Beispiel Capri oder Ischia oder solchen Orten, da wird zum Beispiel sehr streng auf das öffentliche Erscheinungsbild geachtet. Auf Capri werden doch jedes Jahr einige Strafen ausgestellt. Es gibt ein Verbot, für oben ohne zu zirkulieren auf den Straßen, weil das dem Ansehen der Stadt nicht guttut. Es gibt eine Gemeinde Verordnung, die das verbietet und es werden jährlich Strafen ausgestellt. Aber wie gesagt, im restlichen Italien ist das Recht unkompliziert.
01:09:32 - Kontaktdaten, Verabschiedung
Daniel: Gut, dann kommen wir zur letzten Frage: Wie erreichen Sie interessierte Mandanten?
Gert: Wir erreichen interessierte Mandanten über unsere Webseite. Wir haben verschiedene Kunden, die das schon anwenden. Die erzählen das ihren Freunden, also auch durch Mundwerbung, aber eigentlich die meisten generieren wir über die Webseite.
Daniel: Sehr schön, wir werden Sie einblenden Ihre Webseite.
Gert: Wunderbar, gerne. Wir haben auch Kontakte zu Steuerberatern, mit denen wir auch in der Vergangenheit zusammengearbeitet haben. Das ist ja natürlich so, dass wenn jemand aus einem anderen Staat kommt und dort natürlich einen Steuerberater seines Vertrauens hat, dann müssen wir natürlich in enger Abstimmung mit dem dann zusammenarbeiten, um den Fall zu lösen. Wir decken die italienische Seite ab. Wir haben zwar ansprechbar vor Ort, aber natürlich wir bevorzugen ist, dass wir immer mit dem Steuerberater, der den Mandant schon betreut, dann zusammenarbeiten, der den Fall dann sehr gut kennt.
Daniel: Genau eine Sache wollte ich noch vielleicht ganz kurz anmerken, weil das hatten wir nicht erwähnt, aber das hatte ich mir hier in meinen Notizen noch angemerkt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Gert: Es wird auch manchmal die Frage gestellt wegen der Ansässigkeit in Italien. Wie sich das mit diesem Pauschalsteuerverfahren verhält. Da möchte ich auch noch eine Klarstellung geben. Aus italienischer Sicht wird nicht unterschieden, ob sie nach Italien ziehen, um die Pauschalsteuer anzuwenden oder ohne Anwendung der Pauschalsteuer. Italien schaut nur: Haben Sie sich bei der Gemeinde angemeldet? Ja oder nein? Und das hat dann steuerliche Auswirkungen. Das italienische Finanzamt hat bereits geklärt, zwecks Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen wird die positive Verlegung mit Anwendung der Pauschalsteuer, der normalen Wohnsitznahme vollkommen gleichgestellt. Das heißt auch, dass die ganzen DPA's Anwendung finden. Das noch vielleicht als finaler Schlusspunkt, als positiver Gimmick, Italien erkennt hier die Wohnsitznahme auch zum Zwecke der Anwendung der Doppelbesteuerung zur Gänze an.
Daniel: Vielen Dank.
Sebastian: Sehr gut.
Daniel: Ja dann herzlichen Dank, Herr Grasser, war sehr interessant.
Gert: Ja gerne, hab mich gefreut.
Daniel: Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland. Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Übrigens, wenn ihr keins unserer interessanten Videos mehr verpassen wollt, dann klickt doch jetzt gleich auf den Abonnieren Button und auf die Glocke. Auch über Kommentare, Fragen oder einen Daumen hoch freuen wir uns sehr.